Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 325/2015 vom 13.05.2015

Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft im Länderfinanzausgleich

Im Auftrag der Finanzminister der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hat Herr Professor Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig) ein finanzwissenschaftliches Gutachten und Herr Professor Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) ein Rechtsgutachten zur Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft im Länderfinanzausgleich erstellt. Diese beiden Gutachten wurden am 11. Mai 2015 veröffentlicht.

Die beiden Gutachten kommen zu dem Vorschlag, die kommunale Finanzkraft vollständig im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Dies hat aktuell auch der Bund im Rahmen seines Vorschlags zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vorgeschlagen (vgl. dazu den Schnellbrief Nr. 69 vom 04.05.2015 für StGB NRW-Mitgliedskommunen). Bisher wird die kommunale Finanzkraft zu 64 Prozent im Länderfinanzausgleich angerechnet.

Nach Ansicht der beiden Gutachter sei bei der Ermittlung der Finanzkraft der Länder eine vollständige Einbeziehung ihrer Gemeinden sowohl verfassungsrechtlich als auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht geboten. Nur dadurch könnten die tatsächlichen Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern, denen staatsorganisationsrechtlich die Kommunen zuzurechnen sind, in ihrem vollen Ausmaß erfasst und in einem zweiten Schritt angemessen ausgeglichen werden.
Die Gutachten sind im Internetangebot des Verbandes für Mitgliedskommunen unter Fachinfo & Service, Fachgebiete, Finanzen und Kommunalwirtschaft, Mitgliederbereich, Länderfinanzausgleich abrufbar.

Az.: IV/1 41.2.1-002

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