Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 417/2011 vom 12.07.2011

Berliner Fachkonferenz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

Am 08.07.2011 haben die kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen und die Landesgruppe NRW des VKU (Abfallwirtschaft und Städtereinigung VKS) in der Vertretung des Landes NRW in Berlin die Fachkonferenz „Der Gesetzentwurf zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz“ durchgeführt. An der Fachkonferenz haben ca. 60 Teilnehmer teilgenommen. Zu den Teilnehmern gehörten neben Herrn Umweltminister Johannes Remmel sowie Vertretern von Städten, Gemeinden, Kreisen und kommunalen Abfallbetrieben auch Bundestagsabgeordnete oder deren Referenten. Unter anderem nahm der Bundes-Abgeordnete Herr Bollmann (SPD) an der Veranstaltung teil. Zum Teilnehmerkreis gehörte ebenso der Landtags-Abgeordnete Meesters (SPD) aus NRW.

Nach der Begrüßung durch Herr Beigeordneten Dr. Bleicher (Deutscher Landkreistag) hielt Herr Umweltminister Johannes Remmel einen Vortrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Stand: 30.3.2011) zur Änderung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes. Herr Minister Remmel wies insbesondere darauf hin, dass mit der Zulassung von gewerblichen Abfallsammlungen aus privaten Haushalten die geordnete und verlässliche Abfallerfassung in den Städten und Gemeinden gefährdet werde und zudem die Abfallüberlassungspflichten für die privaten Haushalte ausgehöhlt werden. Es sei nicht im Interesse des Landes NRW einen Einstieg in Systeme zu ermöglichen, die im Häuserkampf um verwertbare Abfälle ihr Ende nehmen würden. Insoweit habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.06.2009 klar herausgestellt, dass gelegentliche gewerbliche Abfallsammlungen von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushaltungen möglich seien, aber nicht in dauerhaft festen Konkurrenzstrukturen zu den Erfassungssystemen der Städte und Gemeinden. Insoweit werde sich das Land NRW weiterhin im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz Berücksichtigung finde.

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Remmel wurde durch Herrn Rechtsanwalt Hartmut Gaßner dargestellt, dass den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, ein weiter Ermessensspielraum auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zustehe, die so genannten Dienstleistungen vom allgemeinen wirtschaftlichen Interesse zu bestimmen, für die das Wettbewerbsrecht (Art. 106 Abs. 2 AEUV) keine Anwendung findet. Zu diesen Dienstleistungen vom allgemeinen wirtschaftlichen Interesse gehöre nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch die öffentliche Abfallentsorgung.

Hauptreferent Otto Huter (Deutscher Städtetag) stellte ergänzend dar, dass die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie zurzeit nur in Deutschland herunter gebrochen wird auf das Thema der gewerblichen Sammlung von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushaltungen. Österreich habe beispielsweise die EU-Abfallrahmenrichtlinie durch Änderung des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes im Februar 2011 bereits abgeschlossen. Das Thema gewerbliche Sammlung habe dort überhaupt nicht auf der Tagesordnung gestanden.

Hauptreferent Dr. Peter Queitsch (Städte- und Gemeindebund NRW) stellte dar, dass die Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger massiv ansteigen werden, wenn die Erlöse aus der Verwertung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen wegfallen, weil die verwertbaren Abfälle durch gewerbliche Sammler abgeschöpft werden. Mit Blick auf das kommunalabgabenrechtliche Kostendeckungsprinzip stehe dann außer Frage, dass die Abfallgebühren ansteigen müssten, wenn Erlöse aus der Verwertung von Abfällen nicht mehr bereit stünden, um die Gesamtkosten der Abfallentsorgung teilweise abzudecken, denn dann würde der Gebührenbedarf automatisch ansteigen.

Anschließend wurde von Herrn Patrick Hasenkamp (Vorstand Landesgruppe NRW — VKU Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS; Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster) zum Thema Wertstofftonne dargestellt, dass nur die Städte, Gemeinden und Kreise auch bei sinkenden Verwertungserlösen der verlässliche Garant für eine ordnungsgemäße und nachhaltige Verwertung von Abfällen in jedem Winkel des Stadt-/Gemeindegebietes seien. Zum Abschluss wurde von Frau Ludgera Decking (Rhein-Sieg-Kreis/RSAG) über das Planspiel beim Umweltbundesamt zur Wertstofftonne berichtet. In ihrem Vortrag machte sie deutlich, wie schwierig sich die Umsetzung einer Produktverantwortung bei den sog. stoffgleichen Nicht-Verpackungen aus Kunststoff und Metall gestalten werde. Insbesondere sei fraglich, wie eine tragfähige Finanzierungsgrundlage geschaffen werden könne. Dieses sei im Zweifelsfalle nur unter der Regie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Stadt, Gemeinde, Kreis) denkbar.

Die einzelnen Power-Point-Vorträge können von StGB NRW-Mitgliedskommunen auf der StGB NRW-Internetseite (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo/Service - Fachgebiete - Unterrubrik Umwelt/Abfall/Abwasser unter dem Schlagwort „Fachkonferenz KrWG Berlin“ abgerufen werden.

Az.: II/2 31-02 qu-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search