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StGB NRW-Mitteilung 146/2017 vom 13.02.2017

Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016

Die Bundesregierung hat den „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016“ als Unterrichtung (Drucksache 18/10850) vorgelegt. Eine fundierte Risikoanalyse sei als Grundlage erforderlich, um die Frage ausreichend beantworten zu können, wie der Staat eine „bedarfs- und risikoorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz“ gewährleisten kann. Die Analyse greift im Jahr 2016 die Freisetzung chemischer Stoffe — sei es durch Störfälle der chemischen Industrie oder auch durch terroristische Anschläge auf die Bevölkerung — auf.

Die Jahre zuvor wurden unter anderem die Freisetzung radioaktiver Stoffe sowie Natur- und Extremwetterereignisse untersucht. Die Bundesregierung hebt in der Unterrichtung ausdrücklich die Bedeutung der kontinuierlichen Zusammenarbeit der Behörden auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene hervor, sowie das Miteinander mit Bürgern, Politik und Wirtschaft. Nur hierdurch könne die Verwundbarkeit Deutschlands auf ein gemeinsam getragenes Maß reduziert werden. 

Diese Risikoanalyse dient der vorsorglichen und strukturierten Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Dabei geht es um die zentrale Frage, mit welchen Gefahren / Ereignissen in Deutschland gerechnet werden muss. Ziel ist die Erstellung eines möglichst umfassenden, vergleichenden Überblicks über unterschiedliche Gefahren und Ereignisse in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und das bei ihrem Eintreten zu erwartende Schadensausmaß. Um die Frage zu beantworten, ob der deutsche Bevölkerungsschutz dafür angemessen vorbereitet ist, werden die Ergebnisse der Risikoanalyse mit den Fähigkeiten des Krisenmanagements abgeglichen. 

Seit dem Jahr 2012 wurden sechs Risikoanalysen durchgeführt. Diese bezogen sich im Jahr 2012 auf „Hochwasser“ und „Außergewöhnliches Seuchengeschehen“ sowie — im Jahr 2013 — „Wintersturm“. Es folgte 2014 die Risikoanalyse „Sturmflut“, 2015 die Risikoanalyse „Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk“ und 2016 „Freisetzung chemischer Stoffe“.  

Für die aktuelle Risikoanalyse „Freisetzung chemischer Stoffe“ im Jahr 2016 wird unter anderem ein „Anschlagsszenario skizziert, in dem an verschiedenen Orten in unterschiedlichen Bundesländern zeitgleich giftige Chemikalien durch eine terroristisch motivierte Gruppe freigesetzt werden. Dazu wird als „Anmerkungen des Bundeskriminalamtes“ (BKA) in der Unterrichtung ausgeführt, jedes der aufgeführten Szenarien sei aus polizeilicher Sicht grundsätzlich realistisch. Allerdings lägen dem BKA wie auch den sonstigen Sicherheitsbehörden des Bundes „keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass sich potenzielle Täter für einen möglichen Anschlag in Deutschland aktuell mit derartigen Szenarien konkret auseinandersetzen“. 

Die Federführung der Risikoanalysen liegt beim jeweiligen Land beziehungsweise bei der jeweiligen kreisfreien Stadt/dem jeweiligen Landkreis. Die den auf Bundesebene durchgeführten Risikoanalysen zugrunde gelegten Szenarien werden den für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen der Länder zur weiteren Verwendung bereitgestellt. Auf der Grundlage wurde im Februar 2016 der Leitfaden „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz — Ein Stresstest für die Allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz“, als Band 16 der Reihe „Praxis im Bevölkerungsschutz“, inkl. Arbeitshilfen mitsamt der Ergänzung um ebenenspezifische Vorgehensweisen im Bereich der Risikobewertung und Risikobehandlung veröffentlicht.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016 ist im Internet unter http://www.bundestag.de/dokumente als Bundestags-Drucksache 18/10850 abrufbar (Quelle: DStGB Aktuell 0417 vom 27.01.2017).

Az.: 15.2.12

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