Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 718/2023 vom 30.10.2023

Bericht zur Klärschlammentsorgung über BEPPO

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) hat mit Datum vom 27.10.2023 mitgeteilt, dass für den Bericht der Klärschlammerzeuger, der bis zum 31.12.2023 gemäß § 3 a der Bundes-Klärschlammverordnung (AbfKlärV) bei der zuständigen Behörde (in NRW: das LANUV NRW) vorgelegt werden muss, nunmehr ein neues Modul im online-Erhebungssystem ERIKA aufgelegt worden ist. Dieses Modul hat die Bezeichnung „BEPPO“ (BErichtsPflichtPhOsphorrückgewinnung) und steht den Klärschlammerzeugern ab dem 30.10.2023 für die Eingabe von Daten zur Verfügung.

Gegenstand des Berichts der Klärschlammerzeuger sind gemäß § 3 a AbfKlärV die geplanten und eingeleiteten Maßnahmen

  • zur Sicherstellung der ab dem 01.01.2029 durchzuführenden Phosphorrückgewinnung (für Kläranlagen über 100.000 Einwohnerwerten – genehmigte Ausbaugröße) und ab dem 01.01.2032 (für Kläranlagen zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnerwerten – genehmigte Ausbaugröße)
  • zur Aufbringung von Klärschlamm auf oder in Böden oder
  • zur sonstigen Klärschlammentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes (KrWG = Bundesabfallgesetz).

Dem Bericht sind außerdem die Untersuchungsergebnisse zum Phosphorgehalt und zum Gehalt an basisch wirksamen Stoffen im Klärschlamm beizufügen.

Mit Schreiben vom 27.10.2023 an die Betreiber kommunaler Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen hat das LANUV NRW zudem weitere Hinweise zur Abgabe und zum Inhalt des Berichtes gegeben. Wichtig ist, dass die Berichtspflicht alle Kläranlagen betrifft, in denen im Jahr 2023 Klärschlämme erzeugt wurden. Anlagen, die flüssigen Schlamm zur abschließenden Schlammbehandlung an eine andere Kläranlage abgeben, müssen zum Phosphorrecycling und zu den Analysen keine Angaben machen, sondern lediglich angeben, dass sie kein Klärschlammerzeuger im Sinne der AbfKlärV sind. Zugleich hat das LANUV NRW in seinem Schreiben vom 27.10.2023 an die Betreiber kommunaler Kläranlagen Kontaktadressen beim LANUV NRW bei Rückfragen zum Phosphorrecycling und zur Online-Anwendung ERIKA bekannt gegeben.

Az.: 25.0.2.1 qu

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search