Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 270/2022 vom 12.04.2022

Bericht zur Hochwasserschutzkatastrophe 2021 vorgestellt

Am 30.03.2022 wurde der Bericht zur starkregenbedingten Flutkatastrophe 2021 im Bundeskabinett vorgestellt. Dieser zieht knapp neun Monate nach der Katastrophe eine Bilanz der Ereignisse.

In Folge des starkregenbedingten Hochwassers im Juli 2021 sind in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen 183 Menschen verstorben, über 800 wurden verletzt und es sind enorme Sachschäden entstanden. Die Menschen in den betroffenen Regionen werden noch lange Zeit damit beschäftigt sein, die Schäden des Hochwassers zu beseitigen.

Der Bund hat gemeinsam mit den Ländern den rechtlichen Rahmen für den Wiederaufbau in den betroffenen Regionen geschaffen. Seit September 2021 sind die Grundlagen gelegt, um mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro die entstandenen Schäden zu beheben und viele Menschen beim Aufbau ihrer Heimat zu unterstützen.

Für die Bundesregierung ist es unerlässlich, aus den Abläufen im Juli 2021, die zur Katastrophe geführt haben, zu lernen. Der Ende März vorgestellte Bericht setzt auf dem Zwischenbericht vom September 2021 auf uns stellt den aktuellen Sachstand zu den bislang ergriffenen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und die Wiederaufbauleistungen der betroffenen Länder und des Bundes ausführlich dar, ebenso wie die Umsetzung der Sofort- und Aufbauhilfeprogramme der Länder.

Schwerpunkt des Berichts sind die Erkenntnisse, die aus den verheerenden Ereignissen gewonnen wurden. Der Bevölkerungsschutz und die Warninfrastruktur in Deutschland soll als Konsequenz gestärkt werden. Hierbei werden Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und das geplante Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz eine wichtige Rolle spielen. Ziel soll ein besseres Krisenmanagement in Deutschland sein.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Der auf Bundesebene vorgelegte Bericht ist zur notwendigen Anpassung von Maßnahmen zur Katastrophenabwehr und zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes notwendig. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 ohne den schnellen und unbürokratischen Einsatz der betroffenen Kommunen, der Hilfestellung der Kommunen untereinander, der lokalen Feuerwehren und des gewaltigen ehrenamtlichen Engagements nicht funktioniert hätte. Es kommt daher in Zukunft auf eine engere und deutlich verbesserte Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen an.

Städte und Gemeinden müssen sich immer häufiger und ohne längere Vorwarnzeiten auf Extremwettereignisse und deren schlimme Folgen einstellen. Mit den zu erwartenden Klimaveränderungen wird die Anzahl der Extremwetterereignisse in den nächsten Jahren in nahezu allen Regionen weiter zunehmen.

Insbesondere der Bevölkerungsschutz und die Warninfrastruktur muss zukünftig gestärkt werden. Es braucht einen ausgewogenen „Warnmittelmix“, der möglichst viele Adressaten zeitnah erreicht. Neben analogen Warnsystemen und einer technisch stabilen Sirenenwarnung muss auch die Kommunikation zwischen den Akteuren im Vorfeld eines potenziellen Schadensereignisses dringend optimiert werden. Die Fähigkeiten, vor allem des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, müssen ausgebaut werden. Erforderlich sind neue und belastbare Strukturen. Sinnvoll wäre ebenfalls in diesem Zusammenhang der Aufbau eines bundesweiten Kompetenzzentrums für Bevölkerungsschutz beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Der gesamte Bericht kann unter www.bmi.bund.de heruntergeladen werden.

Az.: 24.0.16.3-006/001 gr

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