Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 465/2008 vom 10.07.2008

Bericht zum Behindertengleichstellungsgesetz NRW

Nach § 14 Abs. 1 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) hat die Landesregierung dem Landtag einmal in jeder Wahlperiode über die Erfahrungen mit dem BGG sowie über dessen Auswirkungen und Anwendungsprobleme in der Praxis zu berichten. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte zusammenfassend berichtet, dass keine spezifischen Problemstellungen genannt würden, die einen Korrektur- oder Ergänzungsbedarf hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen nahe legen würden. Sie betonte die Richtigkeit der Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren, dass die großen und umfangreichen Herausforderungen der Umsetzung der Ziele des BGG NRW vor allem angesichts der Finanzlage der kommunalen Haushalte nur schrittweise und in Abstimmung mit den Behindertenverbänden zu den Prioritäten erfolgen können.

In ihrer Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung hat die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in NRW, Frau Angelika Gemkow, die Arbeit der Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte in den Kommunen hervorgehoben. Das BGG habe der Berufung von Interessenvertretungen in den Kommunen einen kräftigen Impuls gegeben. Immer mehr Kommunen würden den Beitrag, den Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte zur Integration behinderter Menschen vor Ort leisten können, erkennen. Mittlerweile gebe es 126 Behindertenbeauftragte, in 66 Kommunen wirkten darüber hinaus Vertreter der Behindertenselbsthilfe, der Ratsfraktionen und der Verwaltung eng in Beiräten zusammen, um die Belange der Menschen mit Behinderung vor Ort zu beraten.

Az.: III 850

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