Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 498/1998 vom 05.09.1998

Bericht des Bundesbeauftragten für die Belange der Behinderten

Die vergangenen vier Jahre waren angefüllt mit vielfältigen Initiativen und Aktivitäten auf dem Gebiet der Behindertenpolitik. Die Grundgesetzergänzung durch den Satz " Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden " in Art. 3 Abs. 3 GG sei hier als herausragender Einflußfaktor besonders hervorgehoben.

Der vierte Tätigkeitsbericht des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Otto Regenspurger, MdB, gibt einen Überblick über Anstrengungen von Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit Leistungen, Bedürfnissen und Problemen aus dem Blickwinkel des Bundesbeauftragten.

Die Broschüre kann – auch in Diskettenform – kostenlos angefordert werden bei: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Postfach 14 02 80, 53107 Bonn, Tel.: 0228/527-2172, Fax: 0228/527-1167.

Az.: III 850

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