Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 29/2016 vom 07.01.2016

Bericht des Bundes über Unterstützung der Kommunen

Im Rahmen des am 18. Dezember 2015 veröffentlichten Monatsberichts des Bundesministeriums der Finanzen findet sich u.a. die Ausarbeitung „Bund unterstützt Kommunen in vielfältiger Weise“. In der Ausarbeitung wird zum einen die allgemeine kommunale Finanzsituation dargestellt und zum anderen wird auf die Maßnahmen des Bundes zugunsten der Kommunen eingegangen.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Entlastungen im Sozialbereich, wie zum Beispiel die Kostenübernahme des Bundes bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Entlastung wird nach BMF-Angaben bis zum Jahr 2017 auf jährlich knapp 7 Mrd. Euro anwachsen. Weiter werden die Entlastungen beim Ausbau der U3- Kinderbetreuung und den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) thematisiert. Nach BMF-Berechnungen beläuft sich die Entlastung der Kommunen bei den KdU durch die verschiedenen Maßnahmen des Bundes in den Jahren 2015 bis 2017 auf gut 15,7 Mrd. Euro.

Neben den Sonderentlastungen 2015 bis 2017 und die im Koalitionsvertrag zugesicherte Entlastung der Kommunen um jährlich 5 Mrd. Euro ab 2018 werden auch die verschiedenen Maßnahmen zur Förderung kommunaler Investitionen näher beleuchtet, wie zum Beispiel das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz mit Mitteln in Höhe von 3,5 Mrd. Euro und die zusätzlichen 1,5 Mrd. Euro in 2017 zur grundsätzlichen Entlastung.

Ferner wird ausführlich auf die Unterstützungsleistungen des Bundes im Rahmen der Asyl- und Flüchtlingspolitik eingegangen. Hierbei unterstreicht das BMF, dass die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 freiwerdenden Mittel den Ländern und Kommunen vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Flüchtlingskindern zur Verbesserung der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Das Kapitel „Bund unterstützt Kommunen in vielfältiger Weise“ kann im BMF-Monatsbericht (Internet) abgerufen werden unter www.bundesfinanzministerium.de (Rubrik: Service / Monatsbericht).

Az.: IV/1 41.0.1-001/003

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