Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 339/2016 vom 23.05.2016

Berechtigungszertifikat für Servicekonto.NRW

Der KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister NRW hat vom Bundesverwaltungsamt ein Online-Berechtigungszertifikat für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten. Das Zertifikat erlaubt es Städten, Gemeinden und Kreisen, in ihren Online-Verfahren die Identität einer Person elektronisch zu prüfen und zu bestätigen. Damit sind die NRW-Kommunen auf die Umsetzung des E-Government-Gesetzes Bund sowie künftig des E-Government-Gesetzes NRW gut vorbereitet. Denn diese verpflichten alle öffentlichen Stellen, ab 2018 den Bürgern und Bürgerinnen einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten.

Wer online Verwaltungsangelegenheiten erledigen will, soll dann die Möglichkeit haben, im Internet die eigene Identität elektronisch über den neuen Personalausweis mit eID-Funktion nachzuweisen. Indem der KDN das Zertifikat für alle Kommunen beantragt hat, müssen nun nicht alle 427 Städte, Gemeinden und Kreise in NRW jeweils selbst ein Zertifikat beantragen und installieren. Zum Aufbau und Betrieb des Dienstes hat der KDN seine Mitglieder citeq (Stadt Münster) sowie KRZN Niederrhein beauftragt.

Die Erteilung des Berechtigungszertifikats ist ein wesentlicher Baustein zur Einrichtung des Servicekonto.NRW durch die KDN noch im Jahr 2016. Dieses schafft die Voraussetzung für Bürger/innen, nach einmaliger Akkreditierung bei allen Behörden des Landes Verwaltungsvorgänge durchzuführen. Dies trifft auf alle Kommunen wie auch die Behörden des Landes zu. Eine erneute Akkreditierung nach Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde ist dann nicht mehr nötig.

Az.: 17.0.5.7

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