Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 444/2008 vom 21.07.2008

Berechnungen für die neuen Umsatzsteuer-Schlüsselzahlen

Ab dem Jahr 2009 soll ein endgültiger Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zur Anwendung kommen, der über zehn Jahre in vier Stufen eingeführt wird (vgl. Mitteilungsnotiz Nr. 375 vom 18.06.2008). Der endgültige, fortschreibungsfähige und bundeseinheitliche Schlüssel soll künftig folgende Schlüsselmerkmale enthalten:

- Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2001-2006 (25 %),
- sozialversicherungspflichtige Entgelte der Jahre 2003-2005 (25 %) sowie
- Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Jahre 2004-2006 (50 %).

Eine Gewichtung der Beschäftigten und der Entgelte mit dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz ist vorgesehen. Die Umstellung auf den neuen Schlüssel soll ab dem Jahr 2009 schrittweise in vier Stufen erfolgen.

Im Anschluss an das nunmehr abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zur 8. Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes befindet sich zurzeit der Referentenentwurf des Bundes zur Rechtsverordnung nach § 5 c Gemeindefinanzreformgesetz zur näheren Bestimmung der Schlüsselzahlen zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in der Länderabstimmung.

Auf der Basis des Referentenentwurfs hat das Statistische Bundesamt erste Berechnungen für die Schlüsselzahlen zum Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer für den Zeitraum 2009-2011 erstellt. Für diesen Zeitraum setzt sich der Übergangsschlüssel zu einem Anteil von 75 % aus dem geltenden Schlüssel und zu 25 % aus dem neuen Schlüssel zusammen. Die Gegenüberstellung des zurzeit gültigen Umsatzsteuerschlüssels zum Übergangsschlüssel (1. Stufe für den Zeitraum 2009-2011) ist für Mitgliedsstädte und -gemeinden im Intranetangebot des StGB NRW unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Steuern/Umsatzsteuer unter „Gegenüberstellung Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2009-2011“ abrufbar.

Die Gegenüberstellung erfolgt entsprechend der Vorgaben des Statistischen Bundesamts zunächst mit 9-stelligen Schlüsselzahlen. Das Finanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass der Übergangsschlüssel vorläufigen Charakter hat.

Az.: IV/1 922-01/1

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