Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 86/2011 vom 22.12.2010

Belehrung zu Einwendungsmöglichkeiten gegenüber Bebauungsplänen

Das Bundesverwaltungsgericht  hat in seinem Urteil vom 27.10.2010 (4 CN 4.09) Ausführungen zu den Anforderungen an die Belehrung über die Präklusion verspäteter Einwendungen  bei Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne gemacht. Anlass dafür ist der unterschiedliche Wortlaut von § 3 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 BauGB gegenüber dem des § 47 Abs. 2a VwGO. Das (BVerwG) hat deutlich gemacht, dass sich die Belehrung am Wortlaut des § 47 Abs. 2a VwGO zu orientieren habe.

Im konkreten Fall hatte es eine Belehrung anhand des zuvor genannten § 3 Abs. 2 BauGB als Fehler ausgemacht. Allerdings sei dieser ohne rechtliche Relevanz, da diese Belehrung keinen rechtserheblichen Irrtum zu begründen vermag. Die Geschäftstelle wird im Rahmen der anstehenden Novelle des BauGB aus Gründen der Rechtsklarheit eine Anpassung des Wortlauts von § 3 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 BauGB an die des § 47 Abs. 2a VwGO fordern.

Az.: II/1 620-00

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