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StGB NRW-Mitteilung 189/2018 vom 07.03.2018

Belastungsausgleich zum Prostituiertenschutzgesetz NRW

Das Land NRW hat aktuell mitgeteilt, dass die Zahlung des Belastungsausgleichs für die Mehraufwendungen, die den Kreisen und den kreisfreien Städten durch die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetz in NRW entstanden sind, unmittelbar bevorsteht. Mit Bescheid vom 27.02.2018 wurde den Kreisen und kreisfreien Städten die anteilige Höhe der Ausgleichszahlung angekündigt. Insgesamt ist ein Belastungsausgleich in Höhe von 6.393.371 Euro vorgesehen, der auf die Kreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage der fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen des Zensus vom 9. Mai 2011 zum Stand 31. Dezember 2015 verteilt wird. Die Auszahlung erfolgt zum 31. März 2018.

Az.: 12.0.7-003/001

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