Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 601/2014 vom 29.10.2014

Bekanntmachung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“

Nach einer aktuellen Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sind in Deutschland rund 35 % aller Frauen mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen.  Damit ist Gewalt gegen Frauen in Deutschland kein Problem marginalisierter  Randgruppen, sondern findet weitgehend unbemerkt in der Mitte der Gesellschaft statt. Besonders gravierend: Nur 20 % der Betroffenen wenden sich überhaupt an eine Beratungsstelle.  An dieser Stelle setzt das bundesweite Hilfe Telefon „Gewalt gegen Frauen“ an.

Das Hilfetelefon wurde im März 2013 ins Leben gerufen und ist das erste 24-Stunden-Beratungsangebot für Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich via Telefon und Webseite in verschiedenen Sprachen zu allen Formen von Gewalt berät. Dabei bietet das Hilfetelefon nicht nur betroffenen Frauen die notwendige Unterstützung  durch kompetente Fachberaterinnen. Auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte können sich mit ihren Fragen an die 08000 116 016 oder im Internet an www.hilfetelefon.de wenden. Das Beratungsangebot ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt. 

Beim Thema „Gewalt gegen Frauen“ übernehmen Städte und Gemeinden mit der Trägerschaft und Koordination von Beratungsangeboten, Frauenhäusern und anderen Einrichtungen und Projekten große Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger. Als zentrale, bundesweit erreichbare Einrichtung kann das Hilfetelefon dieses bestehende, lokale Systeme stützen und ergänzen: zum einen schließt das niedrigschwellige Hilfsangebot mögliche Beratungslücken, da es rund um die Uhr, barrierefrei und in verschiedenen Sprachen erreichbar ist. Zum anderen übernehmen die Beraterinnen eine Lotsenfunktion, indem sie die betroffenen Frauen auf Wunsch nach der Erstberatung an Hilfeeinrichtungen vor Ort vermitteln.  

Städte und Gemeinden, aber auch Landkreise können einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Mädchen und Frauen, aber auch Verwandte oder Fachkräfte bzw. generell die Öffentlichkeit über das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zu informieren. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird den Kommunen hierzu zahlreiche Materialien wie Infoflyer, Plakate, Aufkleber oder Abreißzettel zur Verfügung stellen, die über die Webseite www.hilfetelefon.de kostenlos bestellt werden können. Weitere Informationen zum Hilfetelefon finden Sie unter www.hilfetelefon.de und bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stefanie Keienburg, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ 0221 — 3673 - 4489 oder skeienbu@bafza.bund.de.

Az.: I/2 042-05-7

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