Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 538/1999 vom 20.08.1999

Bekämpfung von Menschenhandel

Für die Bekämpfung von Menschenhandel ist es besonders wichtig, eine reibungslose Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen zu gewährleisten. Das gilt für die verschiedenen kommunalen Ämter untereinander ebenso wie für die Kooperation mit der Polizei oder Beratungseinrichtungen.

Die Stadt Bielefeld hat hierzu ein Modell entwickelt, das sich mittlerweile auch in der Praxis sehr bewährt hat. In dem sog. "Bielefelder Modell" wurde eine Dienststelle mit der Koordination der Zusammenarbeit in Fällen von Menschenhandel beauftragt, um die Zusammenarbeit mit der Polizei und die Bereitstellung der erforderlichen städtischen Dienstleistungen (Gewährung von Unterkunft, Lebensunterhalt, sozialarbeiterische Betreuung, Klärung der aufenthaltsrechtlichen Belange, Einbeziehung des Dolmetscherdienstes) optimal zu gestalten.

Des weiteren wurden im Amt für soziale Dienste, im Ausländerbüro, im Amt für Bürgerberatung – Ausländerabteilung -, im Sozialamt und im Amt für Wohnungsbauförderung und Wohnungshilfen Ansprechpartnerinnen und –partner benannt, die in einer Arbeitsgruppe "Menschenhandel und Zwangsprostitution" zusammenarbeiten. Die Gruppe trifft sich bei Bedarf und hat neben der Koordination im Einzelfall auch die Aufgabe, die Verfahren auszuwerten und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bielefeld hat in einer Dienstanweisung alle Mitarbeiter der Verwaltung aufgefordert, die Koordinierungsstelle und die Ansprechpartnerinnen und –partner der Fachämter in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und notwendige Entscheidungen in ihrem Aufgabenbereich jeweils umgehend zu treffen. Wegen der besonderen Dringlichkeit sind diese Sachverhalte laut der Dienstanweisung bevorzugt zu bearbeiten und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind – soweit notwendig – für den Zeitraum der akuten Bearbeitung der Menschenhandelsfälle von ihren eigentlichen Aufgaben zu entlasten.

Die Initiative ist bereits am Runden Tisch der Landesregierung "internationaler Menschenhandel mit ausländischen Frauen und Mädchen in NRW" vorgestellt worden. Des weiteren sind kommunale Gleichstellungsbeauftragte informiert worden.

Auch das Innenministerium hat bereits mit Erlassen an die Polizei und alle Ausländerbehörden reagiert.

Ansprechpartnerin für Nachfragen ist die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bielefeld, die unter der Telefonnummer 0521/51-2018 erreichbar ist.

Az.: I/2 042-05-7

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