Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 416/2013 vom 07.05.2013

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Der einheimische Eichenprozessionsspinner ist ein Schmetterling, der eine regelmäßig wiederkehrende Massenvermehrung durchläuft. In mehreren Bundesländern hat sich der Eichenprozessionsspinner in den vergangenen Jahren stark vermehrt. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners fressen im Frühjahr ganze Bäume kahl, prozessieren in langen Reihen am Boden weiter und schützen sich dabei durch Brennhaare, die beim Menschen Allergien auslösen. Die mit dem massenhaften Auftreten der Raupen an Eichenbeständen verbundenen gesundheitlichen Gefahren und auch Schäden am Baumbestand können eine lokale Bekämpfung erforderlich machen, um Kontakt mit dem Menschen oder das Absterben von Landschaftselementen zu verhindern.

Für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners müssen wirksame und praktikable Maßnahmen ergriffen werden. Neben der Entfernung von Raupen und Nestern und der kurzzeitigen Sperrung von Wegen oder Flächen kann in vielen Situationen auch die Abtötung der Raupen durch den Einsatz von Insekten abtötenden Wirkstoffen erforderlich sein. Hierfür kommen Maßnahmen des Pflanzenschutzrechts und des Biozidrechts in Betracht, wobei die Regelungen in diesen Bereichen z. T. unterschiedlich sind. Die Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners hat dazu geführt, dass vermehrt Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Zulassungssituation von Mitteln ist differenziert und oft sind Biozid- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht einfach voneinander abzugrenzen.

Es war daher notwendig, die komplexe Situation transparent und verständlich aufzubereiten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  (BMU) hat die für die Zulassung von Biozid-Produkten zuständigen Fachbehörden — die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Zulassungsstelle für Biozide in Deutschland zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) — gebeten, in Abstimmung mit dem für die Zulassung für Pflanzenschutzmittel zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) diese Aufbereitung vorzunehmen.

Diese Aufbereitung liegt nun vor und ist vom BMU als „Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht  im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel“ herausgegeben worden. Sie informiert die Anwender über die Zulassungssituation für verschiedene Bekämpfungsmittel in Deutschland und deren Wirksamkeit und ermöglicht so, geeignete Mittel für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in 2013 einfach zu identifizieren. Die Publikation ist online abrufbar unter www.bmu.de  unter Startseite > Unser Service > Publikationen > Downloads.

Az.: II

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