Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 595/2008 vom 23.09.2008

Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zu dem Entwurf eines „Nationalen Aktionsplans Alkohol“ des Drogen- und Suchtrates eine Stellungnahme abgegeben, in der er sich für eine konsequentere Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs einsetzt. Neben dem wirkungsvollen Gesetzesvollzug seien für diese gesamtstaatliche Präventionsaufgabe Informationskampagnen und weitergehende gesetzliche Maßnahmen nötig. So hält der DStGB weitere Beschränkungen des Verkaufs von Alkohol und zur Durchsetzung des Jugendschutzrechts den Einsatz jugendlicher Testkäufer für unerlässlich.

Eine neue Schweizer Studie unterstreicht die präventive Wirkung von Testkäufen eindrucksvoll: Während im Jahr 2000 noch 83,5 Prozent der jugendlichen Testkäufer Alkohol ausgehändigt bekamen, waren es 2007 nur noch 27,7 Prozent. Bei einer Anhörung zum Nationalen Aktionsplan Alkohol machten Fachleute aus dem wissenschaftlichen und dem medizinischen Bereich, der Suchthilfe sowie Vertreter von Krankenkassen deutlich, dass das Ausmaß des Alkoholmissbrauchs eine verstärkten Präventionsarbeit erfordere und dass nur effektive Kontrollen einen wirksamen Jugendschutz garantierten. Sie unterstützten damit auch die Forderung nach dem Einsatz jugendlicher Testkäufer.

Az.: III 541

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