Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 198/1998 vom 20.04.1998

Beitrag der Sparkassen zur Schuldnerberatung

Nach monatelangen Verhandlungen und teils recht schwierigen Abstimmungsgesprächen mit dem Finanzministerium haben die Sparkassen- und Giroverbände und alle kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Erklärung über eine Fondslösung zur Mitfinanzierung der Schuldnerberatung in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Die Beteiligten bekunden in dieser Erklärung, daß die Schuldnerberatungsstellen eine wichtige sozialpolitische Aufgabe wahrnehmen, die auch im betrieblichen Interesse der Sparkassen liegt. Die Sparkassen- und Giroverbände stellen einen festen Jahresbetrag in Höhe von jährlich 5 Mio DM für die Dauer von zunächst drei Jahren zur Verfügung. Nach dieser Frist wird überprüft, ob sich das Versuchsmodell in der Praxis bewährt hat und das gesetzliche Finanzierungsmodell ablösen konnte. Der Betrag wird von den beiden Sparkassenverbänden hälftig aufgebracht und im Wege der Umlagefinanzierung von den Sparkassen refinanziert.

Die Mittel aus dem Schuldnerberatungsfonds werden im Verhältnis der Einwohner der kreisfreien Städte und Kreise im Verhältnis zur Gesamtzahl der Einwohner in Nordrhein-Westfalen verteilt. Maßgeblich ist dabei die Einwohnerzahl am 31. Dezember des vorletzten Jahres vor der Zuwendung. Die zu errechnenden einwohnerbezogenen Beträge werden dann auf Kreisebene auf die im Kreisgebiet tätigen Schuldnerberatungsstellen weiter verteilt. Durch eine vom Landkreistag Anfang des Jahres durchgeführte Umfrage wurden alle in den Kreisen tätigen Schuldnerberatungsstellen mit Adressen und Bankverbindungen erfaßt. Danach eintretende Veränderungen werden von den Kreisen dem Landkreistag gemeldet. Damit ist sichergestellt, daß die Informationen beim Landkreistag sich immer auf dem neuesten Stand befinden. Hinsichtlich des Verfahrens der Weiterverteilung des auf die jeweiligen Kreise entfallenden Anteils auf die einzelnen Schuldnerberatungsstellen ist zwischen dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund folgendes vereinbart worden: Die Kreisverwaltungen werden entsprechend rechtzeitig vor dem Auszahlungstermin - 1. Juni eines Jahres - alle in ihrem Kreisgebiet tätigen Schuldnerberatungsstellen zu einem Abstimmungsgespräch über die Aufteilung des auf ihr Kreisgebiet entfallenden Anteils aus dem Schuldnerberatungsfonds einladen. Sollte es keine einvernehmliche Lösung geben, würde die Kreisverwaltung dem Landkreistag mitteilen, daß die Quotierung nach gleichen Anteilen zu erfolgen hätte. Der Landkreistag wird sämtliche Daten und Informationen aus den Kreisverwaltungen sammeln und an die Sparkassenverbände weiterleiten. Diese würden dann auf der Grundlage der Mitteilungen des Landkreistages die Einzelbeträge unmittelbar an die begünstigten Schuldnerberatungsstellen überweisen. Die Sparkassenverbände und die kommunalen Spitzenverbände gehen dabei davon aus, daß die bisherige Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen durch die Kommunen und das Land in bisherigem Umfang fortgesetzt wird.

Az.: IV-961-06

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