Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 345/2011 vom 17.08.2011

Beihilfeumlagegemeinschaft in Westfalen-Lippe

Spitzenrisiken in der Beihilfe können die Haushalte einzelner Kommunen und Einrichtungen rasch überfordern. Deshalb haben 33 Kommunen und kommunale Einrichtungen aus Westfalen-Lippe zum 01. Juli 2011 die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft gegründet. Sie werden die beihilfebedingten Aufwendungen künftig gemeinsam und solidarisch finanzieren. Ziel dieser Zusammenarbeit auf regionaler Ebene ist es, die Beihilfeaufwendungen zu verstetigen und Haushaltsansätze für die Folgejahre verlässlicher zu planen.

Aktuell sind rund 1.700 Beihilfeberechtigte über die Umlagegemeinschaft abgesichert. Zum 1. Januar 2012 haben weitere Interessenten mit über 1.500 Berechtigten die Mitgliedschaft in Aussicht gestellt. Beitreten können alle Kommunen und kommunalen Einrichtungen mit Sitz in Westfalen-Lippe.

Die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft setzt sich aus zwei Umlagegruppen zusammen. Für Beamte und privatversicherte Angestellte zahlen die Gründungsmitglieder monatliche Abschläge von derzeit 218,17 Euro, für Versorgungsempfänger werden momentan 494,50 Euro veranschlagt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kvw-muenster.de oder beim Sachbereichsleiter der kvw-Beihilfekasse: Ulrich Kleyboldt, Tel. (0251)591-6851, Mail: u.kleyboldt@kvw-muenster.de .

Az.: I/1 047-00-1

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