Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 431/2010 vom 20.10.2010

Beihilfen für Sparkasse KölnBonn genehmigt

Die Europäische Kommission hat die Beihilfen für die Sparkasse KölnBonn genehmigt. Im Gegenzug hat sich die Bank verpflichtet, sich künftig auf das Kerngeschäft mit Privatkunden und dem Mittelstand zu konzentrieren; nicht zum Kerngeschäft gehörende Tochtergesellschaften sollen danach veräußert, Aktivitäten im Eigenhandel etc. zukünftig unterlassen werden.

Die Sparkasse KölnBonn, mit einer Bilanzsumme von knapp 30 Mrd. Euro eine der größten Sparkassen Deutschlands, hatte sich bei mehreren Kölner Großprojekten verkalkuliert. Anfang 2009 waren daraufhin 350 Mio. Euro von einem Zweckverband, der von den Städten Köln und Bonn getragen wird, in Form einer stillen Einlage an die Sparkasse KölnBonn gegangen. Außerdem hatte das Institut im Dezember 2008 300 Mio. Euro aus dem Verkauf von Genussscheinen an den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband erhalten. Beide Maßnahmen sollten dazu dienen, das Kreditangebot für den Mittelstand in der Region sicherzustellen und auszubauen. Die Kommission prüfte nun, ob selbst bei marktgerechter Ausgestaltung der Zinskonditionen für die Eigenkapitalinstrumente der Markt für solche Maßnahmen Ende 2008 und 2009 ausgetrocknet war und deshalb ein privater Investor das Kapital nicht bereitgestellt hätte.

In der Presseerklärung der Sparkasse vom 29. September 2010 heißt es dazu u. a.: „Die EU-Kommission hat das Prüfverfahren zur Sparkasse KölnBonn abgeschlossen. Die Kommission erklärt die Eigenkapitalzufuhr der Jahre 2008 und 2009 für vereinbar mit EU-Recht. Zuvor hatte die Sparkasse einen umfassenden Restrukturierungsplan vorgelegt, dem die Städte Köln und Bonn zugestimmt hatten.

Die Maßnahmen des bis zum Jahr 2014 laufenden Restrukturierungsplanes betreffen insbesondere die Führung und Aufsicht der Sparkasse KölnBonn (Corporate Governance) sowie eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung. Ebenso verpflichtet die Kommission die Sparkasse KölnBonn darauf, Beteiligungen zu verkaufen und Großkredite abzubauen. Zudem soll sich das Kreditinstitut zukünftig auf sein Kerngeschäft mit den Kunden vor Ort mit überschaubaren Risiken konzentrieren. Durch den Abbau der Großkredite und Beteiligungen einerseits und den geplanten Zuwachs im Kerngeschäft auf der anderen Seite rechnet die Sparkasse unter dem Strich mit einem Bilanzsummenrückgang auf rd. 29 Mrd. Euro im Jahr 2014. (...)

Der Maßnahmenkatalog sieht den Verkauf von Beteiligungen an die Stadt Köln und an Dritte vor. Die EU erwartet, dass sich die Sparkasse insbesondere von Beteiligungen trennt, die der Standortförderung in Köln dienen. Zudem fordert die EU eine Erhöhung des Kernkapitals der Sparkasse KölnBonn. Dies soll laut EU aber nicht durch eine zusätzliche Kapitalzufuhr geschehen, sondern durch Umwandlung von bereits vorhandenem Kapital.

Dazu kaufen die Städte Bonn und Köln über den Zweckverband Genussscheine in Höhe von 150 Mio. Euro, die derzeit in den Händen einer Fördergesellschaft des Rheinischen Sparkassenverbandes sind, und wandelt diese in einem zweiten Schritt in höherwertiges Kernkapital um.

Die Struktur der Transaktion wird so gestaltet, dass dem Zweckverband und damit mittelbar den beiden Städten Köln und Bonn hieraus plangemäß mittelfristig ein Überschuss zufließen und eine Belastung der städtischen Haushalte vermieden wird. Das Finanzierungsmodell wurde von den Städten Bonn und Köln zwischenzeitlich verabschiedet.“

Az.: IV/1 961-07

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