Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 274/2004 vom 08.03.2004

Beihilfekontrollverfahren zur Förderung von Gründerzentren

Die EU-Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren gegen Deutschland eingeleitet, bei dem die Förderung für die Errichtung oder den Ausbau von Gewerbezentren/Technologiezentren, die kleinen Unternehmen in der Gründungsphase oder mittleren Unternehmen in der Gründungsphase, die in einer innovativen High-Tech-Branche tätig sind, Räumlichkeiten und Gemeinschaftsdienste bereitstellen, geprüft wird. Deutschland hat diese Fördermöglichkeit im Zuge der Notifizierung des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" der Kommission zur Kenntnis gegeben.
Die Kommission teilt nicht die Auffassung Deutschlands, dass es sich bei der Förderung von Technologien- bzw. Gewerbezentren um keine Beihilfen handele. Vielmehr ist die Kommission der Auffassung, dass es sich hierbei um eine Beihilfe zu Gunsten der Träger der Zentren handele. Die Förderung sei jedoch nicht nur eine Beihilfe, sondern nach Auffassung der Kommission möglicherweise auch eine unzulässige Beihilfe.
Die KMU als Mieter der Räume in den Gewerbezentren erhielten durch die Förderung einen mittelbaren Vorteil gegenüber anderen KMU, die unter Marktbedingungen höhere Mieten zahlen müssten. Auch die Höhe der Beihilfe müsse geprüft werden, da die vorliegende Regelung eine Unterstützung durch die öffentliche Hand in Höhe von 90 % der beihilfefähigen Kosten vorsehe. Damit sei die Beihilfeintensität für eine Erstinvestition im Rahmen von Regionalbeihilfen und von KMU-Beihilfen überschritten.
Schließlich stellt die Kommission auch in Frage, ob tatsächlich ein Marktversagen in dem Sinne vorliege, dass KMU auf dem freien Gewerbemarkt keine Angebote vorfänden, die durch eine direkte Unterstützung der KMU in Anspruch genommen werden könnte.

Az.: III 450 - 75

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