Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 447/1997 vom 05.09.1997

Behindertenplan der Stadt Bielefeld

Der soeben von der Stadt Bielefeld veröffentlichte Behindertenhilfeplan enthält eine vollständige Beschreibung und Analyse sämtlicher Teilhilfesysteme (Frühförderung, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Arbeitsmarkt, stationäre und ambulante Dienste und Angebote, Freizeit/Weiterbildung, barrierefreie Wohnumfeld-Gestaltung, bebaute Umwelt und Verkehr, Selbsthilfegruppen, Beratung politische Beteiligung und Koordination) für Menschen mit Behinderungen aus der ca. 130 Einzelmaßnahmen abgeleitet werden. Von besonderer Bedeutung ist das mit der Verabschiedung umgesetzte Steuerungsmodell für die Weiterentwicklung der einzelnen Teilhilfesysteme.

Der im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsverfahrens erstellte ca. 430 Seiten umfassende und in einer Lose-Blatt-Sammlung publizierte Bericht kann zum Preis von 40 DM bestellt werden bei: Stadt Bielefeld, Sozialamt/Sozialplanung, Postfach 10 01 11, 33501 Bielefeld, Tel.: 0521/51-2153, Fax: 0521/51-6267.

Az.: II 850

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