Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 115/2004 vom 07.01.2004

Behindertengleichstellungsgesetz NRW und Online-Angebote

Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW ist am 16.12.2003 verabschiedet und anschließend bekannt gemacht worden. Unter anderem sieht das Gesetz in § 10 BGG NRW vor, dass die Kommunen des Landes ihre Online-Auftritte und -Angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten Programmoberflächen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung schrittweise technisch so gestalten, dass sie von Menschen mit
Behinderung genutzt werden können.

Die Details werden in einer noch zu erlassenden Verordnung geregelt. Der Entwurf einer Arbeitsgruppe hierzu, an der der Städte- und Gemeindebund NRW maßgeblich beteiligt war, sieht lediglich Zielvorgaben, keine technischen Einzelheiten oder Technologievorgaben vor. Außerdem sind im Verordnungsentwurf mehrjährige Übergangsfristen hinterlegt. Die Verordnung wird frühestens zum 01.05.2004, möglicherweise erst zum 02.07.2004 wirksam. Das BGG NRW ist als PDF im Intranet des StGB NRW unter Fachinformationen und Service / Fachgebiete / Datenverarbeitung und Internet / Gesetze / Barrierefreiheit verfügbar.

Az.: 840-05 G/3-1

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