Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 316/2002 vom 05.06.2002

Behindertenfreundliche Internetseiten

Zum 01.05.2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGBl. I, 1467) in Kraft getreten. Nach § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) müssen die Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung sowie Landesverwaltungen, soweit sie Bundesrecht ausführen, ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen nach einer zu erlassenden Verordnung schrittweise so anpassen, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt benutzt werden können. Nach Absatz 2 wirkt außerdem die Bundesregierung daraufhin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten und grafischen Programmoberflächen durch Zielvereinbarungen ihre Produkte den entsprechenden Standards anpassen.

Am 27.03.2002 teilte das Düsseldorfer Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes mit, dass ein entsprechendes Landesgleichstellungsgesetz zu Beginn des Jahres 2003 wirksam werden soll. Der erste Referentenentwurf soll noch vor der Sommerpause 2002 vorgelegt werden.

Az.: IV/3 805-01

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