Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 508/2003 vom 18.06.2003

Behandlung von Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept

Das Innenministerium hat uns einen nicht veröffentlichten Runderlass an die Bezirksregierungen vom 4. Juni 2003 übermittelt. Mit diesem Runderlass gibt das Innenministerium NRW Hinweise an die Kommunalaufsichtsbehörden für die Behandlung von Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept in der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach § 81 GO NRW.

Die in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen konzipierten Hinweise dienen vor allem dazu, die unverändert bestehenden Rechtsvorschriften für die vorläufige Haushaltswirtschaft nach § 81 GO NRW mit den aktuellen praktischen Erfordernissen der Kommunen und der Kommunalaufsicht in einem Rahmen zu regeln, der eine Gleichbehandlung der davon betroffenen Kommunen gewährleisten soll.

Die Hinweise dienen der Abstimmung innerhalb der Kommunalaufsicht, eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung gegenüber den Kommunen entfalten sie ausdrücklich nicht. Sie orientieren sich einerseits an der Notwendigkeit, den unabweisbar erforderlichen Konsolidierungskurs in Kommunen ohne ein genehmigtes HSK nachhaltig zu fordern und zu fördern. Andererseits liegt ihnen die Erkenntnis zugrunde, dass die Kommunalaufsicht Städten und Gemeinden, die sich über einen längeren Zeitraum - unter Umständen viele Jahre – in der vorläufigen Haushaltswirtschaft bewegen, mit der strikten Durchsetzung des rechtlichen Rahmens, den die GO bietet, nicht in jedem Fall gerecht werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Kommunalaufsicht nach diesem Runderlass die Möglichkeit, Handlungen von Kommunen ohne genehmigtes HSK, die sich innerhalb des durch diese Hinweise gesteckten Rahmens bewegen, nicht zu beanstanden. Zugleich bilden die Hinweise aber die äußerste Grenze des kommunalaufsichtlich Hinnehmbaren. Wird diese Grenze überschritten, müssen die verantwortlichen kommunalen Entscheidungsträger Konsequenzen erwarten.

Der Erlass mit den Hinweisen ist im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachinformation und Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Gemeindehaushaltsrecht", "Umgang mit Kommunen ohne genehmigtes HSK - Runderlass 04.06.2003" abrufbar.

Az.: IV/1 904-09/1

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