Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 428/2010 vom 13.10.2010

Begriff "selbständiger Abschnitt" beim Konjunkturpaket II

Gemäß § 5 des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Förderzeitraum) können Finanzhilfen im Jahr 2011 nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die vor dem 31.12.2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat uns zur Auslegung des Begriffs „selbständiger Abschnitt“ gem. § 5 ZuInvG einen Auszug aus der Mail an die Projektgruppen bei den Bezirksregierungen übermittelt. Diesen Auszug geben wir im Folgenden zur Kenntnis:

„... Das BMF hat im letzten Bund-Länder-Gespräch zum Zukunftsinvestitionsgesetz die Festlegung, was ein „selbständiger Abschnitt“ im Sinne des § 5 ZuInvG ist, in die Verantwortung der Länder gelegt. Dabei hat das BMF angemerkt, dass für die Förderfähigkeit eine eigenständige Nutzbarkeit oder Funktionsfähigkeit eines Gebäudeteils nicht gegeben sein müsse. Allerdings könne auch nicht nur auf die Rechnungslegung abgestellt werden. So sei beispielsweise die Abrechnung für ein nur teilweise erstelltes Dach als nicht förderfähig einzustufen. 

Nach hiesiger Einschätzung kann eine allgemeingültige Festlegung aufgrund der Vielzahl der vorstellbaren Fallstellungen nicht gegeben werden. Allerdings dürfte die Abrechnung vollständiger Gewerke regelmäßig zulässig sein. Im Übrigen bedarf es -  insbesondere in atypischen Fällen - einer Prüfung und Bewertung im Einzelfall. Für die Abstimmung und Koordinierung von Zweifelsfällen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Az.: IV/1 900-11

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