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StGB NRW-Mitteilung 219/2011 vom 07.04.2011

Begleitung suchtkranker Gefangener nach der Haftentlassung

Suchtkranke Gefangene in Nordrhein-Westfalen sollen nach ihrer Haftentlassung ein umfassendes Hilfs- und Beratungsangebot bekommen, um sie besser vor den Gefahren eines Rückfalls zu schützen. Dies sieht eine Rahmenvereinbarung zum so genannten Übergangsmanagement für suchtkranke Gefangene vor, die am 07. April 2011 in Düsseldorf von Vertretern des Justizministeriums sowie der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des Städtetages, des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages Nordrhein-Westfalen unterzeichnet worden ist.

Demnach schließt künftig die Haftanstalt, in der der Gefangene bis zu seiner Haftentlassung einsitzt, einen Vertrag mit einer ausgewählten Hilfeeinrichtung. Dieser Vertrag enthält einen genau definierten Maßnahmenkatalog. Die Hilfeeinrichtung als Vertragspartner verpflichtet sich, die individuell erforderlichen Beratungsangebote und Kontakte zum Hilfenetz am Wohnort des freigelassenen Gefangenen sicherzustellen. Dazu zählen beispielsweise die Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, Eingliederungshilfen und Schuldnerberatung. Auch die nötigen Kontakte im Zusammenhang mit der Gesundheitsfürsorge des Entlassenen werden geknüpft. Hierbei geht es etwa um Versicherungsfragen, die Übernahme von Kosten sowie um Details der medizinischen Weiterbehandlung. Für ihre Leistungen erhält die Hilfeeinrichtung eine Fallpauschale.

Im Herbst 2010 waren in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten etwa 7.000 Gefangene inhaftiert, die suchtkrank oder suchtmittelgefährdet sind. Viele Inhaftierte haben vor der Inhaftierung verschiedene illegale Drogen konsumiert - teilweise exzessiv, häufig risikoreich und intravenös und vielfach auch in Kombination mit legalen Suchtstoffen, besonders mit Alkohol. Während der Haftzeit werden diesen Gefangenen zahlreiche Hilfsangebote unterbreitet. Dazu zählen Einzelberatungsmaßnahmen durch interne und externe Berater oder die Unterbringung in speziellen Abteilungen zur Vorbereitung auf eine Abstinenztherapie nach der Haftentlassung.

Große Bedeutung haben bei Heroinabhängigen auch Maßnahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge. Wichtig sind die Behandlung von Spritzenabszessen sowie die Behandlung vielfältiger sonstiger chronischer Krankheiten, die Drogenabhängige vor der Inhaftierung erworben haben, zum Beispiel Leberentzündungen. Seit einigen Jahren wird darüber hinaus bei einem großen Teil der Heroinabhängigen in der Haft versucht, den Krankheitsverlauf mit einer Substitutionsbehandlung während der Inhaftierung günstig zu beeinflussen, um langfristig abstinentes Verhalten zu erreichen.

Az.: III/2 541

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