Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 362/2010 vom 05.08.2010

Begleitetes Fahren mit 17

Das Bundeskabinett hat Anfang August 2010 dem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz zu ändern. Damit kann das begleitete Fahren ab 17 bundesweit Dauerrecht werden. Seit 2004 wurde das Modell in den Bundesländern getestet.

Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) erstellte Studie über den Modellversuch belegt, dass sich in der Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen Bereich vermindert haben: 22 Prozent weniger Unfälle, 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße. Wenn der junge Fahrer die Auflage missachtet und ohne die benannte Begleitperson fährt, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.

Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die 17jährigen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer namentlich benannten Begleitperson fahren. Dieser Begleiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: er muss mindestens dreißig Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Az.: III 151-10

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