Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 246/2018 vom 17.04.2018

Beginn der Ausschreibungen für KWK-Anlagen

Die Bundesnetzagentur hat die zweite Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gestartet. Gleichzeitig startet sie die erste Ausschreibung für innovative KWK-Systeme mit einem Volumen von 25 MW. Aktuell sind 93 MW in der „konventionellen“ KWK-Ausschreibungsrunde, die bis zum 1. Juni läuft, zu vergeben. Zuzüglich werden erstmals 25 MW für innovative KWK Systeme ausgeschrieben. Die Summe von insgesamt 118 MW in dieser Ausschreibungsrunde ergibt sich aus der Tatsache, dass 18 MW in der letzten KWK Ausschreibungsrunde nicht mehr bezuschlagt werden konnten, da das Ausschreibungsvolumen andernfalls deutlich überschritten worden wäre.

Erstmalig werden auch innovative KWK-Systeme ausgeschrieben. Als innovativ gelten KWK-Systeme, die wertvolle Erkenntnisse für die künftige Rolle von KWK-Anlagen in der öffentlichen Wärmeversorgung in dekarbonisierten Strom- und Wärmesystemen liefern. Sie setzen sich zusammen aus einer KWK-Anlage, einer innovativen erneuerbaren Wärmequelle und einem elektrischen Wärmeerzeuger. Bei innovativen erneuerbaren Wärmequellen kann es sich etwa um Solarthermie, Geothermie oder eine Wärmepumpe handeln. Diese innovativen KWK-Systeme sollen zeigen, wie das Zusammenspiel von flexiblen KWK-Anlagen mit erneuerbaren Energien im Strom- wie im Wärmebereich ausgestaltet werden kann. Sie werden mit dieser Ausschreibung erstmals gefördert.

Attraktiv sind die Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme auch, weil der Höchstwert bei der Ausschreibung 12 Cent/kWh beträgt und damit deutlich über dem Höchstwert für die regulären Anlagen von 7 Cent/kWh liegt. An den Ausschreibungen können neue und modernisierte KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 1 bis einschließlich 50 MW teilnehmen, die nach dem 31. Dezember 2016 den Dauerbetrieb aufgenommen oder wieder aufgenommen haben.

Die ersten Ausschreibungen für KWK-Anlagen haben gezeigt, dass das Interesse an den KWK-Anlagen erfreulicherweise sehr hoch war. KWK-Anlagen sind unverzichtbar bei der weiteren Gestaltung der Energiewende. Daher wird sich zeigen, ob weiterhin gerade kommunale und kommunal geprägte Unternehmen die Ausschreibungen für sich entscheiden können, wie bei der ersten Gebotsrunde, wo 6 der 7 erfolgreichen Gebote von Stadtwerken abgegeben worden sind.

Die Ausweitung auf innovative KWK-Systeme ist dabei grundsätzlich zu begrüßen, da dies den Technologiewettbewerb bei KWK-Anlagen weiter voranbringt und mittelfristig die Weiterentwicklung der Technologie fördern.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen können im Internet unter www.bnetza.de (Rubrik: Elektrizität und Gas / Ausschreibungen / KWK-Anlagen) abgerufen werden. Die Gebote können bis zum Freitag, dem 1. Juni 2018, 24 Uhr, bei der BNetzA abgegeben werden.

Az.: 28.6.9-008/003

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search