Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 502/2005 vom 25.05.2005

Befreiung von der Praxisgebühr

Etwa 2,2 Mio. Patienten sind nach den ersten beiden Monaten des Jahres 2005 bereits von Zuzahlungen befreit. Dies ergab eine Umfrage bei den gesetzlichen Krankenkassen. Damit müssen etwa 3,1 % der gesetzlich Versicherten bis zum Jahresende keine Eigenbeiträge mehr für Medikamente und Praxisgebühr bezahlen. Dieser Fall tritt dann ein, wenn die Selbstbehalte 2 % vom Jahreseinkommen erreicht haben. Für Chroniker gilt die Zuzahlungsgrenze von 1 %.

Im vergangenen Jahr waren nach vorläufigen Ergebnissen der Krankenkassen-Spitzenverbände 4,8 Mio. Versicherte von Zuzahlungen befreit. Davon entfielen allein knapp 3,6 Mio. auf AOK-Versicherte. Dies entsprach nach Angaben des AOK-Bundesverbandes einer Quote von knapp 14,4 %. Zum 01. 03.2005 waren bereits über 1,1 Mio. AOK-Versicherte von Zuzahlungen befreit. Bei den Betriebskrankenkassen haben bislang rund 380.000 Versicherte die Zuzahlungsobergrenze erreicht oder überschritten. Bei den Ersatzkassen sind es zusammen mehr als 600.000.

Az.: III/2 501

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