Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 250/2014 vom 28.04.2014

Bedarf an Netzausbau aufgrund der Ausbauziele im EEG

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben den Entwurf der Netzentwicklungspläne 2014 vorgestellt. Danach ist auch nach Betrachtung einzelner politischer Rahmenbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine Reduzierung des Netzausbaubedarfs zu erwarten. Die notwendigen Maßnahmen werden lediglich zeitlich gestreckt. Insbesondere die geplanten Nord-Süd Korridore sind danach weiterhin notwendig. Die ÜNB gehen davon aus, dass bis 2024 auf rund 5.300 km Verstärkungs- und Optimierungsmaßnahmen erforderlich sind und rund 3.500 km neue Leitungstrassen gebaut werden müssen. Die Netzentwicklungspläne werden bis zum 28. Mai 2014 öffentlich konsultiert.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2014 und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2014 an die Bundesnetzagentur übergeben. Dieser gibt den notwendigen Aus- und Umbaubedarf des Übertragungsnetzes bis 2024 bzw. 2034 vor. Die im Bundesbedarfsplangesetz gesetzlich festgeschriebenen Ausbauziele des Netzes werden damit an die aktuelle Entwicklung der erneuerbaren Energien und der konventionellen Kraftwerke angepasst und fortentwickelt.

Politische Rahmenbedingungen

Die Pläne untersuchen erstmals auch die Auswirkungen der politischen Rahmenbedingungen auf die weitere Netzaus- und Umbauplanung in einem gesonderten Sensitivbericht (StGB NRW-Mitteilung 200/2014 vom 17.03.2014). Hierzu wurden die ÜNB vor dem Hintergrund der im aktuellen EEG-Gesetzesentwurf vorgesehenen gedeckelten Ausbaukorridore für erneuerbare Energien von der Bundesnetzagentur aufgefordert. Die sog. Sensitivanalysen beschränken sich dabei auf Hinweise, ob und welche Auswirkungen die im EEG vorgesehene Deckelung von Ausbauzielen der Offshore-Windkraft und eine zeitweise Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) bei neuen Windenergieanlagen an Land auf den Netzausbaubedarf haben.

Nach erster Einschätzung der ÜNB ist damit bei Einhaltung der Rahmendaten aus dem aktuellen EEG-Kabinettsbeschluss (siehe auch Schnellbrief 68/2014 vom 15.04.2014) keine signifikante Reduzierung im Netzausbaubedarf an Land zu erwarten. So sehe der EEG-Entwurf ein vermindertes Ausbauziel bei der Meereswindkraft von ursprünglich 10.000 Megawatt (MW) bis zum Jahr 2020 auf nur noch 6.500 bis 7.700 MW vor. Dadurch verschöben sich zwar einige Ausbauprojekte zeitlich etwas nach hinten. Obsolet seien sie laut der ÜNB deswegen jedoch nicht. Die im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen Netzausbaumaßnahmen werden somit als geeigneter, robuster Kern des zukünftig benötigten Netzausbaus bestätigt.

Aus Sicht der Netzbetreiber zeige sich konkret, dass auch die reduzierte Offshore-Leistung einen gleichbleibenden Bedarf an Gleichstromkorridoren mit insgesamt 10.000 MW Leistung nötig machte. Alle drei geplanten Gleichstromtrassen von Norddeutschland in den Süden müssen gebaut werden, um vor allem den Windstrom abzutransportieren. Hier und auch bei einer Einbeziehung neuer Onshore-Windenergieanlagen in ein Einspeisemanagement bleiben alle Gleichstromkorridore notwendig. Die Offshore-Deckelung und das Einspeisemanagement seien aber Stellschrauben, die Auswirkungen auf den Netzausbaubedarf haben. In allen sowohl im Netzentwicklungsplan als auch in den Sensitivitätsanalysen betrachteten Erzeugungs- und Verbrauchsszenarien haben der Ausbau der Windkraft sowie die zurückgehende Erzeugungsleistung in Süddeutschland den stärksten Einfluss auf den überregionalen Übertragungsbedarf in Nord-Süd-Richtung.

Aus- und Umbaubedarf bis 2024

Der NEP 2014 basiert wie sein Vorgänger auf drei Entwicklungspfaden bzw. Ausbauszenarien bis zum Jahr 2024 bzw. 2034. Anders als bei dem NEP 2013 liegt ihm jedoch aufgrund der geplanten Anpassung der energiepolitischen Ziele kein Leitszenario zugrunde. Die Berechnungen des NEP 2014 zeigen, dass sich im Szenario A 2024 die notwendigen Netzverstärkungen auf Bestandstrassen (Umbeseilung oder Stromkreisauflagen, Neubau einer leistungsfähigeren Leitung in bestehenden Trassen) auf rund 5.300 km belaufen. Der Ausbaubedarf neuer Leitungstrassen liegt in diesem Szenario bei 3.500 km, davon ca. 2.000 km Gleichstromkorridore. Zum Vergleich: Das Volumen des gesamten heutigen Höchstspannungsnetzes in Deutschland liegt bei rund 35.000 km. Die Gesamtinvestitionen für den Ausbau des Transportnetzes betragen in den nächsten 10 Jahren je nach Szenario insgesamt ca. 21 bis 26 Mrd. Euro.

Die Sensitivitätsberechnungen setzen auf dem Szenario A 2024 auf, das mit seinen Prognosen zu Erzeugung und Verbrauch den neuen EEG-Erzeugungszielen der Bundesregierung nahekommt. Bei einer gegenüber dem Szenario A 2024 um 1,6 Gigawatt (GW) reduzierten Offshore-Leistung zeigen sie einen gleichbleibenden Übertragungsbedarf aller Gleichstromkorridore von insgesamt 10 GW. Der Ausbaubedarf des Offshorenetzes liegt im Szenario A bei 160 km und 3,7 GW. Die Anfang 2014 bestätigten Maßnahmen des Offshore-Netzentwicklungsplans 2013 sind nach wie vor erforderlich. Die bislang bestätigten Leitungsprojekte seien nach wie vor erforderlich. Laut dem konservativen Entwicklungsszenario beträgt der Ausbaubedarf 1.605 km bei einer Gesamtleistung von 3.700 MW.

Weiteres Verfahren

Der NEP 2014 sowie der O-NEP 2014 werden bis zum 28. Mai 2014 öffentlich konsultiert. Rückmeldungen aus der Konsultation fließen in den zweiten Entwurf des NEP und des Offshore-NEP ein, der im Sommer 2014 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übermittelt wird. Stellungnahmen können auf postalischem Weg oder per Mail an konsultation@netzentwicklungsplan.de abgegeben werden.

Darüber hinaus hat die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich bis zum 15. Juli 2014 schriftlich über www.netzentwicklungsplan.de oder per Mail an sensitivitaeten@netzentwicklungsplan.de gesondert zu den Sensitivanalysen zu äußern. NEP 2014, O-NEP 2014 und der Sensitivbericht sind im Internet auf der Seite www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht.

Anmerkung

Eine leistungsfähige Netzinfrastruktur ist aus kommunaler Sicht der Schlüssel für die Integration der stark wachsenden erneuerbaren Energien in das Gesamtsystem und damit für das Gelingen der Energiewende insgesamt. Die Netzausbauplanung ist mit Inkrafttreten des Bundesbedarfsplangesetzes Mitte Juli 2013 zwar weiter vorangeschritten. Auf der Ebene der Höchstspannungsleitungen wurden jedoch von den geplanten 1.855 Kilometern bislang erst 355 Kilometer und damit knapp 15 Prozent der erforderlichen Leitungskilometer realisiert.

Ein Großteil der 23 Bauvorhaben sollte ursprünglich im Jahr 2015 abgeschlossen werden. Inzwischen hofften die Netzbetreiber, dass sie ein Jahr später zumindest die Hälfte der Leitungen in Betrieb nehmen könnten. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur wird dies auch Auswirkungen auf die Strompreise haben. Um die Netze stabil halten und den Strom ans Ziel bringen zu können, müssten zahlreiche Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden, die die Netzentgelte, die rund 20 Prozent des Strompreises für Haushalte ausmachen, in die Höhe treiben würden.

Das Tempo muss daher aus kommunaler Sicht deutlich beschleunigt und - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien besser abgestimmt werden. Hierfür bedarf es der Akzeptanz für die Projekte durch eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Bürger und Kommunen und eine stärkere Beteiligung an der Wertschöpfung. Darüber hinaus ist eine sachliche und transparente Debatte über Kosten und Nutzen des Netzausbaus und eine gerechte Verteilung der Lasten erforderlich. Finanzielle Beteiligungsmodelle können auch beim Netzausbau zu mehr Akzeptanz und damit für eine Beschleunigung sorgen. Für die folgende Netzausbauplanung kommt es nun darauf an, dass die Übertragungsnetzbetreiber auf die Betroffenen vor den ersten Anträgen zur Bundesfachplanung zugehen und mit ihnen den Verlauf der sog. Trassenkorridore erörtern.

Az.: II/3 811-00/9

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