Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 273/2011 vom 18.05.2011

Bedarf an Lkw-Parkplätzen

Der Bedarf an Lkw-Parkplätzen im Bundesautobahnnetz ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, die die Bundesregierung aktuell beantwortet hat (Bundestagsdrucksache 17/5552). Entlang der Bundesautobahnen stünden ca. 21.000 Parkplätze für Lkw zur Verfügung. Unter Zugrundelegung des prognostizierten Wachstums im Straßengüterverkehr werde damit gerechnet, dass aber noch bis zu 30.000 zusätzliche Lkw-Parkplätze an den Autobahnen benötigt werden. Schon heute sind in vielen Regionen nicht ausreichend Lkw-Parkplätze unmittelbar an den Bundesautobahnen verfügbar, so dass während der Ruhestunden Lkw-Güterverkehr oft in die umliegenden Gemeinden stattfindet, mit entsprechenden negativen Auswirkungen wie Emissionen und Schädigung der Straßeninfrastruktur.

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage führt die Bundesregierung aus, dass entlang der Bundesautobahnen mehr als 46.000 LKW-Parkplätze zur Verfügung stehen, aber dennoch mehr als 21.000 Parkplätze fehlen. Im Haushalt 2011 und in der derzeit geltenden Finanzplanung bis zum Jahr 2014 sind für den Neu-, Um- und Ausbau von Rastanlagen an Bundesautobahn-Betriebsstrecken insgesamt 440 Mio. Euro vorgesehen. In den Jahren 2011 und 2012 sollen weitere 5.500 Lkw-Parkstände auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen realisiert werden. Um eine effektivere Nutzung der bereits vorhandenen Lkw-Parkkapazitäten zu erreichen, sollen telematische Systeme zur Parkraumbewirtschaftung umgesetzt werden. Gemeinsam mit den Ländern werden solche Systeme vom Bund als Pilotvorhaben getestet. Vor allen Dingen die stark betroffenen Bundesautobahn-Streckenabschnitte sollen mittelfristig mit telematischen Systemen ausgerüstet werden, um die vorhandenen Lkw-Parkflächen besser auszulasten.

Die Kleine Anfrage kann unter Angabe der Drucksachennummer 17/5552 von der Homepage des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de heruntergeladen werden.

Az.: III 641-80

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