Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 14/2011 vom 04.01.2011

BDEW-Leitfaden zu Konzessionsverträgen und Konzessionsabgaben

Der BDEW hat einen Leitfaden „Konzessionsverträge und Konzessionsabgaben in der Strom- und Gasversorgung“ vorgelegt. Der Leitfaden bietet eine umfangreiche und ins Detail gehende Kommentierung dieses Rechtsgebietes. Kritisch ist jedoch anzumerken, dass es dem Leitfaden in zentralen Fragestellungen an der nötigen Ausgewogenheit mangelt. Dies betrifft vor allem die im Zusammenhang mit Konzessionsübernahmen für die Gemeinden wichtigen Punkte

  • Endschaftsklauseln und angemessener Netzkaufpreis sowie
  • die Informationspflichten bei Netzübernahmen.

So werden beim Thema „angemessener Netzkaufpreis“ nur reine Sachzeitwertklauseln als gängige Klauseln dargestellt. Daran schließen sich lange Ausführungen dazu an, warum die Kaufering-Entscheidung des BGH vom 16.11.1999 (vgl. unsere Mitteilung vom 05.12.1999, lfd. Nr. 825), wonach der Sachzeitwert nur insoweit als eine angemessene Vergütung für das Netz angesehen werden kann, soweit er den Ertragswert nicht unerheblich übersteigt, im heutigen Rechtsrahmen keine Anwendung mehr finden kann.

Die lnformationspflichten des bisherigen Konzessionsnehmers werden auf ein Mindestmaß (Mengenangaben und Anzahl der Zählpunkte verschiedener Kundengruppen, Angaben zur Länge des Leitungsnetzes) reduziert, so dass den Interessenten für die Netzübernahme eine Bewertung des Ertragswerts des Netzes unmöglich gemacht wird. Andere Auffassungen werden lediglich in einer Fußnote erwähnt.

Hinsichtlich der Berechnung der Konzessionsabgabe Gas im Durchleitungsfall gibt es dagegen eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsauffassung des Bundeskartellamts. Das Bundeskartellamt erachtet bekanntlich nur die niedrigere Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden für zulässig. Im Leitfaden wird dazu ausgeführt, dass diese Position im Widerspruch zum Zweck und zur Systematik des § 2 Abs. 6 KAV stehen könne. Sinn und Zweck des § 2 Abs. 6 KAV sei nicht nur, dass durchleitende Energieversorger nicht schlechter gestellt werden dürfen, sondern auch die Verhinderung der wettbewerblichen Benachteiligung des integrierten Unternehmens oder der mit dem Konzessionär verbundenen oder assoziierten Lieferanten.

Der Leitfaden ist als Positionierung eines Branchenverbandes zu einigen seit längerem strittigen Punkten aus dem Themenbereich zu sehen. Es ist nicht auszuschließen, dass die seit einiger Zeit verstärkte Diskussion um die Rekommunalisierung von Netzen zu den teilweise einseitigen Positionen geführt hat.

Der Leitfaden ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Energiewirtschaft abrufbar.

Az.: II/3 811-00/1

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