Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 93/2021 vom 19.01.2021

BBSR-Studie: Realisierte Modellvorhaben gesucht

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Forschungsprojekt „Bezahlbares und zukunftsfähiges Bauen und Wohnen – Rahmenbedingungen und Determinanten für die Vereinbarkeit bezahlbarer Mieten und nachhaltiger Qualitäten durch eine Begrenzung der Bau- und Lebenszykluskosten" durch, welches mit seinen Modellvorhaben Bestandteil des Forschungsprogramms "Zukunft Bau" des Bundes ist. Das BBSR sucht dafür bundesweit bis zu 60 innovative Modellvorhaben, anhand derer die Rahmenbedingungen und bestimmenden Faktoren für die Vereinbarkeit von bezahlbarem und zukunftsfähigem Bauen und Wohnen untersucht werden sollen.

Die Kernfrage des Forschungsprojekts ist, wie bezahlbarer und zugleich in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltiger Wohnraum entstehen kann. Deshalb sind nicht nur die Begrenzung der Baukosten und der energetische Standard für die einzelnen Gebäude in die Betrachtung einzubeziehen. Es gilt auch, die Potenziale zu berücksichtigen, die sich aus dem Kontext des einzelnen Projekts ergeben. Aus den Ergebnissen des Forschungsprojekts sollen übertragbare Erkenntnisse für die Politik abgeleitet werden, auf deren Basis gesetzliche Grundlagen, förderpolitische Maßnahmen und Informationsstrategien zur Vereinbarkeit von bezahlbarem und zukunftsfähigem Bauen und Wohnen in Deutschland initiiert und weiterentwickelt werden können. Zudem sollen Handlungsleitfäden jeweils für Kommunen, Planende und Projektentwickler/Investoren entwickelt werden, damit die Best Practice Ansätze aus den Modellvorhaben von den an Projektentwicklung und Bauprozess beteiligten Entscheidern möglichst flächendeckend angewendet werden können.

Was wird gesucht?

Gesucht werden qualifizierte Neubauprojekte – in Neubauquartieren oder als ergänzende Bebauung in Bestandsquartieren – mit innovativen Ansätzen zur Vereinbarkeit von Bezahlbarkeit und Zukunftsfähigkeit zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, in der Gegenwart sowie möglichst in Zukunft. Die Ansätze, um bezahlbare Mieten und Verkaufspreise zu ermöglichen, können auf allen Handlungsebenen liegen: Gebäude – Wohnanlage – Quartier, Planung – Realisierung – Bewirtschaftung.

Ein Modellvorhaben kann ein Wohngebäude, eine Wohnanlage, ein Gebäudeensemble oder eine kleine Quartiers-/Siedlungseinheit ein. Der Fokus der Modellvorhaben liegt auf dem Geschosswohnungsbau. Es werden auch gute Projekte mit anderer Gebäudetypologie (z.B. Wohnanlagen mit Reihen- und Doppelhäusern) einbezogen. Im Vordergrund wird – unter dem Kriterium der Bezahlbarkeit – der Mietwohnungsbau stehen. Es können auch Wohnanlagen mit einer Mischung von Miet- und Eigentumswohnungen oder Wohnanlagen mit bezahlbarem Eigentum Modellvorhaben sein.

Wer kann teilnehmen?

Bewerben können sich Bauherren und Bestandshalter mit ihren Neubauprojekten. Dies können kommunale oder privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Projektentwickler, Bauträger, Baugemeinschaften oder Privatpersonen sein. Abhängig von der Rolle der Kommune im Projekt kann sie im Einzelfall auch die Trägerschaft für ein Modellvorhaben übernehmen oder sich gemeinsam mit der Bauherrschaft bewerben.

Weitere Informationen sowie der Erhebungsbogen für die Bewerbung stehen online zur Verfügung: www.bbsr.bund.de/bzbw

Interessierte Bauherren und Bestandshalter können sich mit ihren Projekten bis zum 15. März 2021 bewerben.

Az.: 20.4.1.2-001/002 mag

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