Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 142/2011 vom 16.02.2011

Baurechtliche Anforderungen an den zweiten Rettungsweg

Das OVG NRW hat in seinem Urteil vom 25.08.2010 (7 A 749/09; NVwZ 2011, S. 47) Ausführungen zu baurechtlichen Anforderungen an den zweiten Rettungsweg gemacht. Danach können nach § 61 I 2 BauO auch - unabhängig von § 87 BauO - Maßnahmen erlassen werden, die zur Gefahrenabwehr — hier zum Schutz von Leben und Gesundheit — erforderlich sind, ohne dass sich die maßgeblichen Bauvorschriften geändert haben.

Sind im Falle eines Brandes Personen auf eine Selbstrettung angewiesen, dann muss der zweite Rettungsweg so beschaffen sein, dass er auch von älteren und/oder gebrechlichen Personen und Kindern gefahrfrei genutzt werden kann. Das Gericht sah eine Notleiter als nicht ausreichend an, so dass die Einrichtung einer Spindeltreppe angeordnet werden konnte. Im konkreten Fall konnte die Errichtung des zweiten Rettungswegs nicht ohne Verstoß gegen abstandsrechtliche Vorschriften erfolgen. Das OVG sah im konkreten Fall eine grundstücksbezogene Atypik, die eine Abweichung von den vorgeschriebenen Abstandsflächen rechtfertigt (§ 73 BauO).

Az.: II/1 660-00 be-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search