Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 640/2020 vom 11.09.2020

Bauportal.NRW – Rechtsverordnung in Kraft getreten

Die Verordnung zur elektronischen Durchführung von Verfahren nach der Landesbauordnung 2018 auf dem Bauportal. NRW (VO Bauportal. NRW) ist am 09.09.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV.NRW. 2020, S. 820 ff.) veröffentlicht worden und damit am 10.09.2020 in Kraft getreten.

Die Verordnung bildet die Grundlage dafür, dass zukünftig Baugenehmigungsverfahren in digitaler Form über das Bauportal.NRW abgewickelt werden können. Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es allein durch die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der Verordnung noch nicht dazu kommen wird, dass Baugenehmigungen direkt digital abgewickelt werden können. Dafür bedarf es noch weiterer Entwicklungs- und Umsetzungsschritte.

Az.: 20.3.1.3-002/003

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search