Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 406/2011 vom 30.06.2011

Bauministerkonferenz zur Städtebauförderung

Am 28.06.2011 ist die Sonder-Bauministerkonferenz der Länder mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Zukunft der Städtebauförderung in Berlin zu Ende gegangen.

Folgende wesentliche Ergebnisse sind festzuhalten:

- Die Bauministerkonferenz, die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und die Bundesregierung stellten den gewachsenen Bedarf der Städtebauförderung (Stadtumbau, energetische Sanierung und Klimawandel, Soziales) heraus. Eine entsprechende Resolution dazu ist für unsere Mitglieder im Intranet unter Fachinformation und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe abrufbar.

- Dennoch erklärte der Vertreter des Bundes (Staatssekretär Bomba), dass zwischen BMVBS und BMF eine — vorläufige — Einigung dahingehend erzielt worden sei, dass 2012 und 2013 für die Städtebauförderung jeweils „nur noch“ 410 Mio. Euro angesetzt würden. Dies sei vor dem Hintergrund der befürchteten Kürzung auf 266 Mio. Euro ein Erfolg. Im Hinblick auf die Einzelprogramme sei eine Aufstockung des Programms „Soziale Stadt“ von 28,5 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro vorgesehen. Auch das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ solle von 35 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro angehoben werden, wohingegen die anderen Programme finanziell reduziert werden sollten.

- Die Einschätzung des Bundes nach einem Erfolg der künftigen Finanzierungsgrundlagen wiesen die Bauminister der Länder und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Hinblick auf die bereits erfolgte Kürzung des Jahres 2011 (455 Mio. Euro) gegenüber dem Jahr 2010 (535 Mio. Euro) nachdrücklich zurück. Hieran ändere auch nichts, dass der Bund für die nächsten drei Jahre 150 Mio. Euro (ca. 40 Mio. Euro jährlich) als KfW-Programm für die energetische Stadtsanierung zur Verfügung stelle. Vielmehr müsse es Ziel sein, derartige Programme in die Städtebauförderung zu integrieren.

Die Bauministerkonferenz fasste in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden folgenden Beschluss, mit dem die Bundesregierung insbesondere zur Weiterfinanzierung der Städtebauförderung auf dem Niveau von 535 Mio. Euro aufgefordert wird:

1. Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Zusagen des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und FDP aus dem Jahr 2009 einzuhalten und die Städtebauförderung ab 2012 mindestens wieder wie im Jahr 2010 auf 535 Mio. € anzuheben. Dieses Niveau ist auch für die Folgejahre in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes zu gewährleisten.

2. Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die vorgesehenen Mittel für das KfW-Programm zur energetischen Stadtentwicklung in die bewährte Systematik der gemeinsamen Städtebauförderung einzugliedern.

3. Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Länder sowie die Städte und Gemeinden zukünftig intensiver in die Planungen der Bundesfinanzhilfen einzubeziehen, um rechtliche, konzeptionelle und finanzielle Planungssicherheit und Flexibilität bei Ländern, Städten und Gemeinden im Bereich der Städtebauförderung zu gewährleisten.

4. Die Bauministerkonferenz bittet ihren Vorsitzenden, die Mitglieder des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages über den Beschluss der Bauministerkonferenz sowie über die Resolution zu informieren.

Az.: II/1 622-10

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