Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 418/2010 vom 30.08.2010

Bauleitplanung bei zeitgleichem Investoreninteresse

Häufig wird die Frage der städtebaulichen Erforderlichkeit der Bauleitplanung in Frage gestellt, wenn diese einem Investor erst die Bebaubarkeit ermöglicht und vor allem er dazu die Anregung gegeben hat. Das OVG NRW hat im Rahmen einer Normkontrolle (Urteil vom 29.03.2010 — 7 D 96/09.NE und 7 D 104/09.NE — nicht rechtskräftig) dies dann als unschädlich angesehen, wenn sie damit eigene städtebauliche Ziele erfolgt. Die Gemeinde darf hierbei der Vermarktungssituation der zur Bebauung vorgesehenen Flächen erhebliche Bedeutung beimessen, ohne die Vermarktungsbemühungen der Investoren einer näheren Prüfung unterziehen zu müssen.

Az.: II/1 620-00

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