Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 290/2004 vom 23.03.2004

Baugenehmigungsgebühr und Rohbaukosten

Die pauschale Ermittlung der Rohbaukosten für die Bestimmung von Baugenehmigungsgebühren verstößt nicht bereits dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn die pauschal ermittelten Rohbaukosten im Einzelfall mehr als das Doppelte der tatsächlichen Rohbaukosten ausmachen, sondern nur dann, wenn sich regelmäßig für bestimmte Sachverhaltsgruppen ein erhebliches Auseinanderfallen von tatsächlichem und pauschaliertem Wert ergibt (OVG MV, Urt. v. 20.05.2003 - 1 L 186/02 -).

Von einer unzulässigen Typisierung der Bautypen für die Bestimmung der Baugenehmigungsgebühren kann nur dann ausgegangen werden, wenn in aller Regel Gebäude, die unter eine bestimmte Nummer fallen, erheblich geringere Rohbaukosten aufweisen, als sich auf der Grundlage der Ermittlungen nach der BauGO ergeben (Anschluss an OVG MV, Urt. v. 15.11.1995 - 6 L 36/95 - NVwZ-RR 1997, S. 61 = KStZ 1997, S. 91).

Az.: II/1 660-00/1

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