Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 517/2011 vom 17.11.2011

Bagatellgrenzen im Konjunkturpaket

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat dem StGB NRW jetzt ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Höhe einer Bagatellgrenze für Rückforderungen von Fördermitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Kenntnis gegeben. Diesem Schreiben vorausgegangen war ein Schriftwechsel auf Staatssekretärsebene, in dem seitens des Landes Nordrhein-Westfalen versucht worden war, die bis dahin vertretene Ansicht, die Bagatellgrenze könne vom Land nach Landeshaushaltsrecht festgelegt werden, durchzusetzen. Das Ergebnis der Diskussion ist aus dem Schreiben des BMF ersichtlich, wobei mit der Einräumung einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro für Rückzahlungen zumindest ein Teilerfolg erzielt wurde.

Auf Grundlage des Schreibens sind die Bezirksregierungen am 12.10.2010 angewiesen worden, sich an die vom BMF gemachten Vorgaben zu halten. Seitens des Bundes kann danach nur eine Bagatellgrenze für Rückforderungen und nicht für Zinsforderungen eingeräumt werden. Danach kann auf Rückforderungen - und in diesen Fällen auch auf die Zinsen - verzichtet werden, wenn der Anspruch 1.000 Euro nicht überschreitet. Sofern es zu einer Maßnahme mehrere Rückzahlungen gibt, gilt die Bagatellgrenze für die Gesamtsumme der Rückzahlungen.

In Absprache mit dem Finanzministerium NRW ist es jedoch möglich, auf die Zinserhebung zu verzichten, wenn Fördermittel innerhalb der Zwei-Monatsfrist von einem Zuwendungsempfänger zurückgegeben und sofort wieder für eine andere Maßnahme ausgezahlt werden. In diesen Fällen werden die zurückfließenden Fördermittel in eKopa als Stornierung erfasst und in HKR als Ausgabenabsetzung im Landessondervermögen gebucht.

Auf die Zinserhebung bei Fördermitteln, die vom Zuwendungsempfänger verspätet - also außerhalb der Zwei-Monatsfrist - zweckgerecht verwendet werden, ist die Regelung des Bundes zur Bagatellgrenze bei Rückforderungen entsprechend anzuwenden.

Das Schreiben des BMF kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Konjunkturpaket abgerufen werden.

Az.: IV/1 900-11

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