Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 336/1996 vom 20.07.1996

BADK-Information 2/96

Das Heft 2/96 der BADK-Information, herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (Aachener Straße 1040, 50858 Köln, Tel.: 0221/48 907-0, Fax: 0221/48 90 777), behandelt im Spitzenaufsatz von Odenkirchen praxisgerecht und ausführlich die haftungs- und strafrechtliche Bedeutung von Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln in der kommunalen Versorgungswirtschaft. Des weiteren erörtert Pfeiffer detailliert alle Aspekte zur Amtshaftung der Kfz-Zulassungsstelle bei nicht rechtzeitiger Außerbetriebsetzung eines unversicherten Fahrzeugs. Im Anschluß an frühere Beiträge zu straßenverkehrsrechtlichen Fragestellungen stellt Kolb die Anforderungen an das Verhalten der Kraftfahrer beim Linksabbiegen in eine nur begrenzt einsehbare Vorfahrtstraße unter Analyse der einschlägigen Rechtsprechung dar.

Der Rechtsprechungsteil enthält wiederum eine Vielzahl von Entscheidungen zum kommunalen Haftungsrecht und wirft den Blick auch auf europarechtliche Fragestellungen. Unter dem Gesichtspunkt "Schadenverhütung" ist hier vor allem ein Urteil des OLG Köln zur Badeaufsicht im Schwimmbad von besonderer Bedeutung. Wichtig sind auch zwei obergerichtliche Entscheidungen, die die Altlastenproblematik haftungsrechtlich unter dem Blickwinkel des Bauplanungsrechts (OLG Frankfurt/Main) und des Bauordnungsrechts (OLG Hamm) behandeln.

Az.: I/2-037-02

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