Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 242/2017 vom 03.03.2017

Baden-Württemberg plant Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Einführung eines „Luftreinhaltenetzes“ in Stuttgart angekündigt. Dieses ist Bestandteil der vom Ministerrat am 21. Februar beschlossenen Maßnahmen für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Stuttgart.  

Innerhalb des Luftreinhaltenetzes sollen ab 2018 bei Vorliegen eines Feinstaubalarms nur noch Benzinfahrzeuge oder Dieselfahrzeuge zugelassen sein, die der neuesten Schadstoffnorm Euro 6 entsprechen. Es sind Ausnahmen vorgesehen, die sich auf ca. 20 Prozent der von möglichen Fahrverboten betroffenen Fahrzeugflotte beschränken. Wer von diesen Ausnahmen profitieren kann, stehen noch nicht fest. In der Diskussion sind Ausnahmen für Handwerker, Lieferfahrzeuge, Ausnahmen aus sozialen Gründen und für Fahrzeuge, die im öffentlichen Auftrag (Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und ÖPNV) unterwegs sind. 

Die Maßnahme zielt darauf ab, im Falle eines Feinstaubalarms die Anzahl der Fahrzeuge, welche das betroffene Streckennetz befahren, deutlich zu senken, um die Emissionen abzusenken. Nur ca. ein Zehntel der Dieselfahrzeuge entspricht derzeit der Euro 6-Norm. Von ca. 15 Mio. Dieselfahrzeugen bundesweit dürften daher ca. 13 Mio. Fahrzeuge nicht mehr in das „Luftreinhaltenetz“ einfahren.  

Eine Kennzeichnung von Fahrzeugen, die die Schadstoffnorm Euro 6 einhalten, gibt es derzeit nicht. Das Land Baden-Württemberg hatte sich 2016 im Bundesrat für die Einführung einer Kennzeichnung mit der blauen Plakette und die Ergänzung der Umweltzonen eingesetzt. Damit wäre Dieselfahrzeugen mit Ausnahme der Euro 6-Diesel grundsätzlich flächendeckend das Befahren von Umweltzonen untersagt.

Hiergegen wandten sich die Mehrheit der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Einhaltung eines „Dieselfahrverbotes“ im Luftreinhaltenetz kann daher nur durch individuelle Kontrollen der Fahrzeugpapiere geprüft werden. Der Aufwand für derartige Kontrollen dürfte extrem hoch sein, da letztlich fast jedes Fahrzeug an der Straße daraufhin geprüft werden müsste, ob es mit Dieselkraftstoff fährt und ob es ein Fahrzeug mit Euro 6-Norm ist.

Az.: 33.1.5.2-001/002

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