Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 447/2005 vom 03.05.2005

Autofahren mit 17 Jahren

Der Bundestag hat in Erster Lesung einen Gesetzentwurf angenommen, mit dem Jugendliche künftig ab dem 17. Lebensjahr den Führerschein machen und ein Auto fahren dürfen. Das Fahren ist dann nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.

Bereits seit längerer Zeit wird über die Einführung eines Pilotprojektes diskutiert, das so genannte „begleitete Fahren ab 17“ einzuführen. Ziel des Pilotprojektes ist es, die hohe Zahl von Verkehrsunfällen mit Beteiligung junger Fahrzeuglenker zu senken. Dabei wird diskutiert, dass junge Menschen früher an das Fahren herangeführt werden sollen, um frühe Praxiserfahrungen zu bekommen. Damit dies in einigermaßen sicherer Atmosphäre geschieht, soll ein Erwachsener die jungen Fahrzeugführer begleiten. Das vorliegende Gesetz sieht vor, dass die Begleitperson eine Reihe von persönlichen Voraussetzungen erfüllen muss. Da diese Voraussetzungen bundeseinheitlich identisch sein sollen, ist der Bundestag der Auffassung, dass es eines Gesetzes bedarf, um das begleitete Fahren einzuführen.

Der Gesetzentwurf liegt als Drucksache 15/5315 des Deutschen Bundestages vor. Er ist unter der Internetadresse dip.bundestag.de/btd/15/053/1505315.pdf erhältlich.

Az.: III 151 - 10

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