Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 234/2017 vom 23.03.2017

Auswirkungen von Tempo 30 in Städten

Das Umweltbundesamt hat klassische Fragestellungen rund um Tempo 30 aufgegriffen und Messungen an geschwindigkeitsbeschränkten Strecken ausgewertet. Die wesentlichen Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt:  

  • Leistungsfähigkeit der Straße: Die Funktion einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr wird durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt. Andere Faktoren wie die Ampelschaltungen, die Anzahl querender Fußgänger oder Bushaltestellen, Parkvorgänge oder Halten in zweiter Reihe haben in der Regel einen größeren Einfluss. 
  • Akzeptanz und Geschwindigkeitssenkende Wirkung: Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen hat in der Mehrheit der untersuchten Fälle auch ohne Begleitmaßnahmen eine geschwindigkeitssenkende Wirkung. Vor allem die hohen Geschwindigkeiten nehmen ab. Es gibt lange „Gewöhnungszeiten“: Je länger Tempo 30 besteht, desto besser wird die Geschwindigkeitsregelung eingehalten.
  • Entstehung von Staus und volkswirtschaftlichen Kosten: Es entstehen Reisezeitverluste an Tempo-30-Strecken. Sie liegen zwischen 0 bis 4 Sekunden je 100 Meter. Volkswirtschaftlich relevant ist das auch bei längeren Abschnitten oder mehreren Streckenregelungen kaum.
    Der Verkehrsfluss kann durch die Berücksichtigung von Grünen Wellen und betrieblichen Aspekten des ÖPNV auch steigen. Damit würde volkswirtschaftlicher Nutzen produziert. 
  • Lärmbelastung: Tempo 30 führt in der Mehrzahl der untersuchten Fälle zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen. Dazu tragen vor allem nachts auch die geringeren Lärmspitzen bei. Dies wird von den Anwohnenden überwiegend positiv wahrgenommen und bewertet. 
  • Luftreinhaltung: Es gibt bislang nur wenige Untersuchungen. Sie legen nahe: Tempo 30 reduziert die Luftschadstoffbelastung, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern. Die Wirklungen sind bei Stickstoffdioxid größer als bei Feinstaub. 
  • Verkehrssicherheit: Tempo 30 hat positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Vorliegende Studien ergeben keine Anhaltspunkte für gegenteilige Annahmen, wie zum Beispiel abnehmende Sicherheit durch Dissonanz von Tempo und Erscheinungsbild der Straße. 
  • Verlagerungseffekte ins Nebenstraßennetz: Bisherige Tempo-30-Anordnungen auf Hauptverkehrsstrecken haben nach bisherigen Untersuchungen nicht zu nennenswerten Verlagerungen geführt. Der Netzzusammenhang sollte jedoch immer beachtet werden. Der Verkehrsfluss auf der Hauptverkehrsstraße muss störungsfreier und damit attraktiver sein, als im Nebennetz. Dies betrifft zum Beispiel Vorfahrtsregelungen (Vorfahrtberechtigung auf Hauptverkehrsstraßen, Rechts vor Links auf Nebenstraßen). 

Die Broschüre „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“ kann aus dem Internetangebot des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/wirkungen-von-tempo-30-an-hauptverkehrsstrassen .

Az.: 33.0-003/002

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