Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 343/2000 vom 20.06.2000

Auswirkungen eines liberalisierten Ladenschlusses

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürchtet bei verlängerten Ladenöffnungszeiten an Werktagen deutliche Nachteile für die Innenstädte und Ortskerne kleinerer und mittlerer Städte und Gemeinden durch Kaufkraftabflüsse in die größeren Zentren und auf die grüne Wiese. Er hat deshalb Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, künftige verlängerte Öffnungszeiten auf die Innenstädte und Ortskerne zu beschränken und die nicht integrierten Standorte ("Grüne Wiese") davon auszuschließen.

Der DStGB hält gemeinsame Anstrengungen der Städte und Gemeinden und des Einzelhandels zur strukturellen Stärkung des Einzelhandels in den Innenstädten für zwingend geboten. Er hält dafür das Instrument eines umfassenden Stadtmarketings für besonders geeignet.

Der DStGB wird sich intensiv mit neuen Bewertungen und Rahmenbedingungen für attraktive Innenstädte befassen und fordert gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft, angesichts des Strukturwandels im Einzelhandel Perspektiven für Innenstädte und Ortskerne jenseits des Einzelhandels zu entwickeln.

Az.: III 450 - 40

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