Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 363/1996 vom 20.07.1996

Auswirkungen einer Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Abfallentsorgung

Im Zuge der Entwicklung hin zur Kreislaufwirtschaft wird gegenwärtig eine steuerliche Gleichstellung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechts- und Organisationsformen im Entsorgungssektor in Politik und Rechtsprechung aktuell diskutiert. Die Beseitigung an sich ist aus dem hoheitlichen Bereich nicht herauszulösen. Eine Einbindung Privater kann deshalb lediglich im Sinne einer Beauftragung erfolgen. Das Rechtsverhältnis zwischen den Gebührenschuldnern und der entsorgungspflichtigen Körperschaft wird von einer Übertragung der Beseitigungsaufgabe an Dritte nicht berührt. Werden die Entsorgungsleistungen privatrechtlich erbracht, unterliegt der beauftragte Entsorger einer vollständigen Besteuerung. Gegenüber den öffentlich-rechtlichen Organisationsformen ergeben sich aufgrund der Befreiung von der Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Vermögensteuer Wettbewerbsverzerrungen.

Das Bayerische Institut für Abfallforschung BlfA GmbH hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, München, die Auswirkungen einer Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Abfallentsorgung auf die Gebührenschuldner untersucht. Die Untersuchungsergebnisse sind in der Ausgabe Nr. 6 der Schriftenreihe "BlfA-Texte" veröffentlicht worden. Die Studie kann zum Preis von DM 25,-- unter nachstehender Adresse angefordert werden:

Bayerisches Institut für Abfallforschung, Am Mittleren Moos 46a, 86167 Augsburg, Tel.: 0821/7000-0, Telefax: 0821/7000-100.

Az.: V/2 810-05

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