Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 439/2002 vom 05.08.2002

Auswirkungen des Zusammenschlusses von E.ON und Ruhrgas

Am 5. Juli 2002 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Ministererlaubnis für die Übernahme einer Mehrheit an der Ruhgas AG durch die E.ON AG erteilt. Diese Erlaubnis ist allerdings mit Auflagen verbunden. Diese haben direkte Auswirkungen auf die Kommunen und ihre Unternehmen. Zu nennen sind dabei insbesondere die Abgabe der Beteiligungen von E.ON und Ruhgas an VNG sowie die Abgabe der E.ON-Beteiligungen an Gelsenwasser.

Abgabe von Beteiligungen

Die Ministererlaubnis enthält die Auflage, dass die E.ON-Beteiligungen an dem Regionalversorger EWE-AG Oldenburg und der Gelsenwasser AG abgegeben werden. Außerdem müssen die Doppelbeteiligungen bei der Bayerngas GmbH und den Stadtwerken Bremen (SWB AG) aufgelöst werden. Sowohl E.ON als auch Ruhrgas müssen darüber hinaus ihre Beteiligungen an der Verbundnetzgas-AG (VNG) in Leipzig abgeben.

Bisher hält E.ON 5,26 % und Ruhrgas 36,84 % an der VNG. E-ON wird durch die Ministererlaubnis dazu verpflichtet, auf eine Veräußerung dieser Beteiligungen hinzuwirken. Dabei sind 10 % der VNG-Aktien vorrangig ostdeutschen Kommunen und/oder der Verbundnetzgasverwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, in der acht ostdeutsche kommunale Unternehmen ihren Aktienanteil an der VNG gebündelt haben, anzubieten. Aus einer Presseerklärung des VKU geht hervor, dass dieses Konsortium ostdeutscher Stadtwerke ihren bisherigen Anteil am Gasunternehmen VNG aufstocken möchte. Im Verfahren um die Ministererlaubnis hatten sich insbesondere die beigeladenen Stadtwerke Leipzig für die Veräußerung der VNG-Beteiligung ausgesprochen. Dabei sollte allerdings sichergestellt werden, dass die VNG als unabhängiges ostdeutsches Unternehmen erhalten bleibt.

Die ebenfalls beigeladenen Stadtwerke München hatten im Verfahren gefordert, dass im Falle einer Erlaubnis des Zusammenschlusses diese mit der Auflage versehen wird, die Beteiligungen der E.ON AG an der Thüga AG und der Bayerngas GmbH zu veräußern. Dieser Forderung ist das Ministerium hinsichtlich der Thüga AG nicht gefolgt. Die Thüga AG hält bundesweit mehr als 100 Beteiligungen an kommunalen Versorgungsunternehmen. In der Diskussion war hier insbesondere eine Veräußerung an kommunale Energieversorgungsunternehmen unter Führung der Stadtwerke München. Begründet wurde die Forderung mit dem Ziel einer vertikalen Entflechtung des Energiemarktes.

Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft

Die Auflage, die Beteiligung der E.ON AG an der Gelsenwasser AG abzugeben, wird in der Ministererlaubnis lediglich unter dem Gesichtspunkt der Betätigung der Gelsenwasser AG im Gasbereich behandelt. Aus kommunaler Sicht wichtiger sind jedoch die Auswirkungen im Bereich der Wasserwirtschaft. Gelsenwasser ist nach eigenen Angaben der größte deutsche Trinkwasserversorger. Durch eine Veräußerung würde sich E.ON aus dem Wassergeschäft zurückziehen. Laut Presseberichten plant RWE, der zweitgrößte private Wasserversorger in der Bundesrepublik, eine Übernahme der Gelsenwasser-Anteile. Es scheint so, als sei das Bundeswirtschaftsministerium seinen ursprünglichen Plänen, einen für den Weltmarkt gerüsteten deutschen Wasserversorger zu schaffen, einen großen Schritt näher gekommen. Sowohl für die Frage privater Beteiligungen an kommunalen Wasserversorgern als auch für die noch in der Diskussion befindliche Option des Ausschreibungswettbewerbs im Wassermarkt, hätte eine Übernahme von Gelsenwasser durch RWE aber erhebliche Folgen. Zukünftig stünde hier lediglich ein übermächtiger deutscher privater Wasserversorger zur Verfügung.

Az.: G/3 811-00

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search