Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 226/2007 vom 12.03.2007

Auswirkung von 60-Tonnen-Lkw auf das Straßennetz

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat ein Gutachten zu den Auswirkungen von 60-tonnen Lkw auf das deutschen Straßennetz vorgelegt. Die Zulassung neuer Fahrzeugkonzepte mit bis zu 60 t bzw. mit einer Länge von über 25 m (Gigaliner) wäre auf dem Straßenfernverkehrsnetz technisch möglich. Die Lebensdauer der Straßen würde jedoch reduziert, die Brückenbauwerke wären teilweise nicht für die neuen Belastungen ausgelegt und Rückhalteeinrichtungen (Schutzplanken) sind derzeit nicht verfügbar. Die innerörtlichen Straßenanlagen können nicht von neuen Fahrzeugkonzepten befahren werden.

Straßenschäden im Sinne der Schädigung der Asphaltdeckschicht treten durch die neuen Fahrzeugkonzepte voraussichtlich nicht auf. Tatsächlich könnte sich bei gleich bleibender Transportleistung die Nutzungsdauer der Asphaltdeckschicht um ca. 5 % verlängern. Theoretisch ist darüber hinaus eine Verringerung der Fahrzeuganzahl um ca. 13 % möglich. Angesichts des prognostizierten Wachstums von über 64 % im Güterverkehr tritt jedoch ein gegenteiliger Effekt ein. Die Reduzierung der Fahrzeuganzahl schafft Raum für mehr potentielle Transportkapazität. Dadurch werden die Straßen des Fernverkehrs sowohl von täglich mehr Fahrzeugen, als auch von einer größeren Tonnage überrollt als bisher. Dies führt zu einer schnelleren Schädigung der Straßenbefestigung als gegenwärtig.

Neue 60-t-Lastzugkombinationen werden die Tragkraftreserven der bestehenden Brückenbauten reduzieren. Bestehende Brückenbauwerke mit einer Stützweite oberhalb 30 bis 40 m werden voraussichtlich Beanspruchungen ausgesetzt sein, die über den Bemessungswerten liegen können. Spannbetonbrücken, die vor 1980 errichtet wurden, weisen darüber hinaus größere Defizite auf, als vergleichbare jüngere Bauwerke.

Straßenverkehrsanlagen des überörtlichen Verkehrs bzw. des Fernverkehrs der Bundesfernstraßennetze sind in der Regel trotz ungünstigerer Kurvenlaufeigenschaften befahrbar, wenn die optimierte Linie zur Überfahrung eingehalten wird. Insbesondere für Links- und Rechtsabbiegevorgänge ist eine Nachlauflenkachse erforderlich. Geringe Abweichungen von der Ideallinie führen jedoch zu einer Überfahrung von Seitenräumen und Fahrbahneinfassungen, die eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bzw. der Fahrbahnrandeinfassungen bedeuten. Innerörtliche Knoten können selbst unter Inanspruchnahme sämtlicher Bewegungsspielräume und Sicherheitsräume nicht befahren werden.

Eine Beeinträchtigung des Verkehrsablaufs oder eine bedeutende Verringerung der Verkehrssicherheit wird auf Bundesautobahnen voraussichtlich nicht eintreten. Im nachgeordneten Straßennetz sind jedoch negative Auswirkungen als sicher anzunehmen. Dies betrifft vor allem höhengleiche Knotenpunkte (Kreuzungen, Kreisverkehrsanlagen) sowie Landstraßen mit nur jeweils einem Fahrstreifen je Richtung. Die längeren Räumzeiten von Knotenpunkten und Bahnübergängen führen zu einer Verringerung der Leistungsfähigkeit der entsprechenden Verkehrsanlagen.

Überholvorgänge derartiger Fahrzeuge dauern länger und setzen für das überholende Fahrzeug (Pkw) eine zusätzliche benötigte Sichtweite von 50 m voraus. Dies führt zu einer umfangreichen Ausdehnung der Strecken mit Überholverbot. Schutzeinrichtungen an Straßen, die einen Anprall neuer Fahrzeugkonzepte standhalten, sind derzeit nicht verfügbar. Eine entsprechende Ausstattung des Netzes wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.

Die Kurzfassung des Schlussberichts „Auswirkungen von neuen Fahrzeugkonzepten auf die Infrastruktur des Bundesfernstraßennetzes“ der Bundesanstalt für Straßenwesen kann von der Homepage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes unter www.dstgb.de herunter geladen werden. Die Langfassung kann von der Homepage der BASt unter: www.bast.de/cln_005/nn_42254/DE/Publikationen/Fachliche/Einzelschriften/unterseiten/60-tonner.html abgerufen werden.

Eine weitere Studie hat sich im Auftrag des BMVBS mit möglichen Verkehrsverlagerungen vom kombinierten Verkehr zum reinen Straßengüterverkehr befasst. Diese Studie von Kessel und Partner, die ebenfalls im Internet unter der Adresse www.bmvbs.de/Anlage/original_987987/K-P-Studie-Gigaliner.pdf abzurufen ist, kommt zu dem Ergebnis, dass bis zu 305 Einbußen im kombinierten Verkehr hingenommen werden müssten.

Az.: III 641 j- 80

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