Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 231/2010 vom 21.05.2010

Ausweitung des Projekts "Jedem Kind ein Instrument" auf ganz NRW

Am 5. Mai 2010 hat die Staatskanzlei darauf hingewiesen, dass „Jedem Kind ein Instrument“ im Ruhrgebiet fortgesetzt werden soll und in einem Prozess von etwa 10 Jahren auf das ganze Land ausgedehnt werden soll. Allen Kindern soll unabhängig von der sozialen Herkunft die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kreativität zu entfalten. Das Musizieren fördere Motivation und Konzentration, soziale Kompetenz und Offenheit. Oberstes Prinzip für die landesweite Ausdehnung des Programms sei die Freiwilligkeit. Ziel sei eine Teilnahmequote von 80 %.

Im kommenden Schuljahr 2010/11 sollen erstmals alle Erstklässler der teilnehmenden Grundschulen im Ruhrgebiet die Chance haben, ein Instrument zu lernen. Erste Berechnungen gehen nach Mitteilung der Staatskanzlei NRW davon aus, dass dann insgesamt 64.000 Kinder mit dabei seien. Die Umsetzung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ koste vom Schuljahr 2007/08 bis zum Schuljahr 2010/11 rund 47,23 Millionen Euro. Davon habe die Kulturstiftung des Bundes 10 Millionen als Anschubfinanzierung übernommen. Die prognostizierten Kosten der Ausweitung für das Land würden sich im Zeitraum 2012 bis 2023 je nach landesweiter Abdeckung von 19 Millionen auch auf 70 bis 80 Millionen Euro (einschließlich Ruhrgebiet) steigern.

Aufgrund der bislang gemachten Erfahrungen soll das Projekt fortlaufend ausgebaut und modifiziert werden. Dazu habe die Landesregierung ein umfangreiches Konzept erarbeitet.

Die Veränderungen würden vier Leitideen folgen:

- Vor Ort soll mehr Gestaltungsfreiheit eingeräumt werden.
- Die Intensität und Qualität des Programms soll im Vordergrund stehen.
- Die Verankerung des Projektes in der Grundschule soll mit eigenen Beratungslehrern sicher gestellt werden.
- Voraussetzungen für die Gewinnung der notwendigen Musikschullehrer soll verbessert werden.

Das Tandem-Modell — Grundschullehrer und Musikschullehrer unterrichten im ersten Schuljahr gemeinsam — habe sich grundsätzlich bewährt und solle beibehalten werden.

Die Staatskanzlei NRW hat auf folgende inhaltliche Änderungen hingewiesen:

- Die Kinder sollen mehr Zeit für den musikalischen Einführungsunterricht und zum Kennenlernen der Instrumente haben. Dabei soll dem Singen mehr Raum gegeben werden. Der kostenlose JEKI-Unterricht soll zukünftig erst nach der Einführungsphase im 1. Schuljahr beginnen und bis zum Ende des 2. Schuljahres dauern (bisher nur 1. Schuljahr). In dieser Phase liege ein Schwerpunkt beim Singen. Das bedeute, Instrumentalunterricht soll erst ab dem 3. Schuljahr erteilt werden. Dies geschehe nach wie vor in Gruppen, die aber mit maximal 4 Kindern kleinern würden. Parallel gebe es Ensembleunterricht (ca. 20 Kinder).

- Zukünftig könnten die Fächer „Singen“ und „Tanzen“ neben den Instrumenten angeboten werden. Nicht jedes Kind habe eine musische Begabung im Bereich des Instrumentalspiels, soll aber dennoch gefördert werden.

- Vor Ort soll mehr Gestaltungsfreiheit eingeräumt werden. Basismusikalisierungsprojekte, die es bereits gebe, sollen beim JEKI-Programm mitmachen können. Sie sollen ihren eigenen Weg entwickeln können, der den JEKI-Zielen und —Ansprüchen gerecht werden müsse.

- Elternbeiträge: das 1. und 2. Schuljahr soll kostenfrei sein; 35 Euro im 3. und 4. Schuljahr. Sozialhilfeempfänger/Hartz IV-Empfänger sollen weiterhin freigestellt sein (werde den Kommunen vom Land erstattet).

- Der Bedarf an Musikschullehrern steige von 660 in 2011 auf 3.556 in 2023 bei 15 JEKI-Stunden pro Woche. Wegen der erforderlichen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen sei die Staatskanzlei mit dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen im Gespräch.

- Die Kommunen würden durch die JEKI-Stiftung in Bochum unterstützt, die für die zentrale Programmentwicklung und —steuerung auf Landesebene zuständig sein soll. Regionalberaterinnen und —berater der Stiftung würden eine Präsenz in einzelnen Regionen gewährleisten.

Die Konzeption ist bislang nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden.

Az.: IV/2 400

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