Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 281/1998 vom 05.06.1998

Austausch zwischen Gemeinden in Schweden und Deutschland

Der schwedische Gemeindeverband (Svenska Kommunförbundet) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben anläßlich eines Informationsbesuches des schwedischen Gemeindeverbandes bei der Hauptgeschäftsstelle in Berlin einen vom DStGB angeregten Projektplan für den Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwischen Gemeinden in Deutschland und Schweden erarbeitet. Versuchsweise soll ein erster Austausch im Herbst dieses Jahres stattfinden mit einer anschließenden Auswertung der Projektphase. Der Projektplan ist im folgenden abgedruckt. Interessierte Gemeinden, die an einem Austausch nach den Konditionen des vorliegenden Projektplanes interessiert sind, können sich bei der Hauptgeschäftsstelle melden.

1. Der schwedische Gemeindeverband und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stimmen überein, daß ein Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Verwaltung ein sinnvoller Beitrag zur europäischen Integration ist. Beide Verbände werden diesen Austausch in Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

2. Der Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzt voraus, daß zwei Gemeinden zusammenarbeiten, d. h. eine schwedischen Gemeinde einen Teilnehmer / Teilnehmerin in eine Gemeinde nach Deutschland sendet und einen Teilnehmer / Teilnehmerin aus einer dieser Gemeinde in Deutschland empfängt. Für die deutsche Gemeinde gilt dies entsprechend. Die Dauer des Austausches sollte einen Monat betragen. Der Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle der kommunalen Spitzenverbände auf schwedischer und deutscher Seite wird hiervon mitumfaßt.

3. Für den Austausch werden anfangs Kommunen zwischen 20.000 - 70.000 Einwohnern gesucht. Im Einzelfall kann hiervon abgewichen werden.

4. Für die Anlaufphase soll Themenschwerpunkt des Austausches der Sozialbereich sein. Insofern kommen vorrangig Leiter oder Leiterinnen von Sozialämtern sowie Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen in einem Sozialamt in Betracht. Hintergrund des Austausches sollten Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen Sozialamt und Arbeitsverwaltung, Arbeitsvermittlung oder freiwilligen Organisationen, Erfahrungen der kommunalen Beschäftigungspolitik, Erfahrungen der Altersfürsorge oder Erfahrungen der Behandlung junger Süchtiger sein. Das Themenspektrum kann nach einer Anlaufphase erweitert werden.

5. Der Austausch ist so zu organisieren, daß die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gleichzeitig in der deutschen bzw. schwedischen Gemeinde hospitieren.

6. Zu Beginn des Austauschprogrammes findet eine Einführung in die Grundkenntnisse der Gesetzgebung, der Struktur- und der Finanzbeziehungen des Landes bzw. der Kommunen statt. Die Einführungsveranstaltungen werden durch die kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Die Einführung sollte 2 Tage betragen. Danach reisen die Teilnehmerinnen und die Teilnehmer in die aufnehmenden Städte.

7. Zum Start des Projektes sollten an der Maßnahme 5 - 10 Gemeinden auf jeder Seite teilnehmen. Die teilnehmenden Gemeinden werden von den Verbänden sorgfältig ausgesucht. Der schwedische Gemeindeverband und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stimmen darin überein, daß qualitative Aspekte den Vorrang haben.

8. Bei der Auswahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ist zu beachten, daß ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind. Da nicht vorauszusetzen ist, daß die deutschen Teilnehmer schwedisch bzw. die schwedischen Teilnehmer deutsch sprechen, sind ausreichende englische Sprachkenntnisse notwendig.

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9. Hinsichtlich der Kosten gilt folgendes:

- Die Reisekosten werden von den entsendenden Gemeinden übernommen.

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- Die Kosten für die Unterkunft bzw. Kosten für besondere Vorkehrungen in Verbindung mit dem Besuch trägt die empfangende Gemeinde. Die empfangende Gemeinde besorgt die Unterkunft.

- Die Frage des Tagesgeldes für die Periode des Aufenthaltes ist zwischen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen und der entsendenden Gemeinde zu klären.

- Die Kosten für die Unterbringung während des Einführungsseminars am Sitz des kommunalen Spitzenverbände trägt die entsendende Gemeinde. Die Kosten während der Durchführung des Einführungsseminar trägt der jeweilige Gemeindeverband.

10. Die beiden Verbände betrachten den ersten Austausch als einen Versuch und werden nach diesem Austausch eine Diskussion über die Erfahrungen des Austausches und über die Fortsetzung des Projektes und die Formen des Projektes durchführen.

Anmeldungen sind zu richten an den Deutschen Städte- und Gemeindebund, Herrn Lübking, Marienstr. 6, 12207 Berlin, Tel.: 030/77307-0, Fax: 030/77307-200.

Az.: I 01-15

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