Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 143/1997 vom 20.03.1997

Aussiedlerzuweisungsverordnung

Aufgrund vermehrter Anfragen aus dem Mitgliedsbereich sieht sich die Geschäftsstelle dazu veranlaßt, über das Erlaßverfahren der Aussiedlerzuweisungsverordnung näher zu informieren. Ursprünglich sollte der Referentenentwurf der Aussiedlerzuweisungsverordnung vom 15.10.1996 im Februar diesen Jahres im Landeskabinett behandelt und anschließend im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet werden. Der unter Beteiligung der Geschäftsstelle zustande gekommene Referentenentwurf hatte in der Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses des NWStGB am 13.11.1996 Zustimmung gefunden. Wie die Geschäftsstelle in Erfahrung bringen konnte, ist nunmehr vor Befassung des Kabinetts mit dieser Angelegenheit die Anhörung des Ausschusses für Migrationsangelegenheiten des Landtags beschlossen worden. Als Termin für die Anhörung ist der 17. April 1997 vorgesehen. Daher ist davon auszugehen, daß die Neufassung der Aussiedlerzuweisungsverordnung frühestens kurz vor der Sommerpause beschlossen und in Kraft treten wird.

Az.: I/3-850-4

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